Heizungsgesetz 2026: Was sich wirklich ändert – und was das für Hausbesitzer bedeutet
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), verabschiedet im Jahr 2023, schreibt vor, dass spätestens Mitte 2028 neue Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie laufen. Seit 1. Januar 2024 dürfen daher in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die diese Vorgaben (zu 65 % basierend auf erneuerbaren Energien) erfüllen. Was aber die wenigsten wissen: Jahr für Jahr gibt es Anpassungen an dieser umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Vorgabe. Aber was genau bringt das Heizungsgesetz 2026? In diesem Beitrag erfahren Sie es.
Heizungsgesetz 2026 – was ist neu?
Im Jahr 2026 verschärfen sich die Regelungen des Heizungsgesetzes. Was bedeutet das konkret?
Ab 1. Januar 2026 dürfen neue Heizungen nur noch installiert werden, wenn sie mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das galt bisher schon, allerdings nur für Neubauten in Neubaugebieten. Das Heizungsgesetz 2026 besagt, aber dass auch bestehende Gebäude von dieser Regelung betroffen sind, sobald eine neue Heizung eingebaut oder eine alte ersetzt wird.
Für Hauseigentümer bedeutet das eine Umstellung in der Planung und Finanzierung, Öl- und Gasheizungen dürfen nicht mehr verbaut werden.
Auch gilt: Offene Kamine dürfen nicht als reguläre Heizquelle genutzt werden. Offiziell ist der Betrieb nur an acht Tagen im Monat zulässig. Darüber hinaus dürfen sie nur mit naturbelassenem, trockenem Holz oder geeigneten Holzbriketts befeuert werden.
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Übergangsregelungen und Sonderfälle
Auch wenn das Heizungsgesetz 2026 die Schrauben anzieht, gibt es Übergangsfristen und Sonderregelungen, die Hauseigentümer entlasten sollen.
- Bestehende Heizungen dürfen weiterhin genutzt und bei Bedarf auch repariert werden, solange sie funktionsfähig sind. Um die Lebensdauer Ihrer Heizung zu verlängern, sollten Sie diese regelmäßig entlüften.
- Ist die Heizung kaputt, räumt das Heizungsgesetz Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren ein.
- Denkmalgeschützte Gebäude sind teilweise von der Pflicht ausgenommen, wenn eine Umrüstung technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
- Gasheizungen können weiter betrieben werden, sofern sie perspektivisch auf Wasserstoff oder Biogas umgestellt werden können. Aktuell gilt hier das Jahr 2045 als Frist.
Zukunft ungewiss
Wie es zukünftig mit dem Heizungsgesetz bzw. dem Gebäudeenergiegesetz weitergeht, ist offen. Laut der aktuellen Regierung soll es nicht abgeschafft, aber dennoch reformiert werden. Das Gesetz müsse weiter dafür sorgen, dass die Energiewende vorankomme.
Das bedeutet: Öl- und Gasheizungen sollen nach wie vor zunehmend verschwinden, moderne Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarheizungen weiter ausgebaut werden. Allerdings wird diskutiert, ob längere Übergangsfristen für Bestandsgebäude eingeführt werden. Auch regionale Unterschiede wie die Verfügbarkeit von Wärmenetzen könnten künftig stärker berücksichtigt werden. Die Förderungsmöglichkeiten sollen grundsätzlich bestehen bleiben.
Förderung und finanzielle Unterstützung
Das Heizungsgesetz 2026 sieht zahlreiche Förderungen vor, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme finanziell zu erleichtern. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 % mit günstigen Ergänzungskrediten, die Sie für den Heizungstausch in Wohn- und Nichtwohngebäuden erhalten. Ausgezahlt wird das Geld von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Diese Förderungen sind möglich
- Für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien gilt ein Basis-Fördersatz von 30 %. Diese Förderung erhalten Sie in der Regel über die KfW oder das BAFA, abhängig davon, ob Sie ein zinsgünstiges Darlehen oder einen direkten Zuschuss bevorzugen.
- Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40 000 Euro bekommen zusätzlich 30 % Förderung, wenn sie ihre eigene Immobilie selbst bewohnen.
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus gewährt zusätzlich bis zu 20 % Förderung, wenn eine alte, fossile Heizungsanlage bis Ende 2028 durch ein effizientes, erneuerbares Heizsystem – zum Beispiel eine Luftwärmepumpe – ersetzt wird.
- Wenn Sie eine Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln kaufen oder auf Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme setzen, erhalten Sie mit dem Effizienz-Bonus 5 % zusätzliche Förderung.
- Wer eine besonders sauber arbeitende Biomasse-Heizung installiert, bekommt mit dem Emissionsminderungs-Bonus Unterstützung in Höhe von 2 500 Euro.
Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30 000 Euro für eine Wohneinheit.
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Auf Wärmepumpen setzen, Vorgaben erfüllen und Geld sparen
Man mag vom Heizungsgesetz halten, was man will – aber es führt dazu, dass Öl- und Gasheizungen zunehmend verschwinden und Wärmepumpen zunehmend das Heizsystem der Wahl werden. Das bietet aber auch Vorteile.
- Sie brauchen weniger Energie und heizen daher günstiger als Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren.
- Indem sie erneuerbare Energiequellen wie Luft, Wasser oder Erdreich nutzen, sind Wärmepumpen umweltfreundlich und nachhaltig.
- Verglichen mit klassischen Heizsystemen ist der Wartungsaufwand gering – bei gleichzeitig hoher Langlebigkeit.
Dazu kommen die Förderungen, durch die Sie bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen. In Kombination mit den Vorteilen macht das den Umstieg auf eine leistungsstarke Wärmepumpe wie die EcoFlow PowerHeat äußerst attraktiv. Diese Wärmepumpe sorgt für ein nachhaltig warmes Zuhause bei verhältnismäßig niedrigem Strombedarf. Zudem überzeugt sie durch ihre kompakte Bauweise, die leise Betriebsweise und die einfache Installation in Bestands- oder Neubauten.
Mit PV-Anlage und Speicher einen Schritt weitergehen
Noch einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem nachhaltigen, energieeffizienten und vor allem sparsamen Zuhause gehen Sie mit der Installation einer PV-Anlage mit Speicher. Diese helfen Ihnen dabei, den Bezug von teurem Netzstrom zu verringern und den eigenen Geldbeutel zu schonen. Vor allem der Stromspeicher ist dabei eine sinnvolle Investition, da er Ihnen ermöglicht, den Strombedarf der Wärmepumpe zumindest teilweise aus günstiger Solarenergie zu speisen.
Fazit
Das Heizungsgesetz 2026 verschärft die bestehenden Vorgaben und weitet sie auf bestehende Gebäude aus. Zukünftig müssen nicht nur in Neubauten, sondern auch in Bestandsgebäuden neue Heizungen installiert werden, die die 65 %-Vorgabe einhalten. Das ist kostenintensiv, wird aber durch umfassende Förderungen bezuschusst. Bis zu 70 % der Gesamtkosten können Sie sich erstatten lassen.
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FAQ
1. Wie hoch ist die Heizungsförderung?
Die Höhe der Heizungsförderung ist von mehreren Faktoren abhängig. Die Grundförderung von 30 % lässt sich mit mehreren Bonusförderungen wie dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren. Insgesamt ist der KfW-Zuschuss für den Heizungstausch aber auf 70 % der Investitionskosten begrenzt.
2. Welche Heizungen darf ich ab 2026 noch einbauen?
Durch das Heizungsgesetz dürfen 2026 nur noch Heizungen installiert werden, wenn sie mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen können. Dazu zählen neben Wärmepumpen Biomasseheizungen und Solarthermie-Systeme.
3. Muss ich 2026 meine Gasheizung austauschen?
Wenn Sie eine bestehende, funktionierende Gasheizung haben, müssen Sie diese nicht austauschen. Allerdings gilt: Bei Neubauten oder beim Austausch alter Heizungen müssen neue Systeme mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
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