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EEG-Einspeisevergütung 2025 – das sollten Käufer von PV-Anlagen jetzt wissen

EcoFlow

Solaranlagen versorgen die Verbraucher im Haushalt günstig mit Strom – diesem Vorteil sind sich die meisten Menschen bewusst. Oft ist aber noch von einem weiteren entscheidenden Vorteil zu lesen: der EEG-Einspeisevergütung. Dank dieser bekommen Sie Geld für den Strom, den Sie nicht im Haushalt nutzen. Wie das funktioniert und wie hoch die EEG-Einspeisevergütung 2025 ausfällt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Und wir verraten Ihnen, ob sich dadurch mit einer PV-Anlage wirklich Geld verdienen lässt.

Was ist die EEG-Einspeisevergütung?

Der Strom, den die PV-Anlage erzeugt, kann genutzt werden, um die Verbraucher im Haushalt mit Energie zu versorgen. Der Strom, der nicht benötigt wird, fließt zurück ins Netz – zumindest, wenn kein Stromspeicher Teil des Solarsystems ist. Für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie eine Vergütung – die EEG-Einspeisevergütung.

Wie hoch diese ausfällt, ist abhängig vom Jahr der Anmeldung ab und bleibt für 20 Jahre garantiert. Nach Ablauf dieser 20 Jahre entfällt die gesetzliche Vergütung automatisch. Das Ziel der EEG-Einspeisevergütung ist, Investitionen in Solarenergie attraktiver zu machen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

Unterschieden wird dabei zwischen Anlagen, die nur einen Teil des Stroms einspeisen (Teileinspeisung), und solchen, die den gesamten Solarstrom ins Netz geben (Volleinspeisung).

Ab einer Größe von 7 kWp ist ein intelligenter Stromzähler, ein Smart Meter, vorgeschrieben. Dieser erfasst den Stromverbrauch und die Einspeisung digital und überträgt sie automatisch. Grundsätzlich reicht aber auch ein klassischer Ferraris-Zähler.

bundesnetzagentur balkonkraftwerk anmelden

EEG-Einspeisevergütung 2025 im Überblick

Wer eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, kann für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine feste Vergütung gemäß EEG 2025 erhalten. Wichtig: Betreiber müssen die Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden, um die Vergütung zu sichern und die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Das erhalten Sie 2025 an EEG-Einspeisevergütung

Wie viel Geld Sie pro kWh Strom erhalten, ist in der Einspeisevergütung 2025 Tabelle Bundesnetzagentur ersichtlich. Diese Werte gelten für PV-Anlagen, die vom 1. August 2025 bis zum 31. Januar 2026 angemeldet werden. Danach sinken sie pro Halbjahr um 1%.

Anlagengröße (kWp) Teileinspeisung (ct/kWh) Volleinspeisung (ct/kWh)
Bis 10 7,86 12,47
Bis 40 6,80 10,45
Bis 100 5,56 10,45

Zukunftsausblick bis 2030

Die Einspeisevergütung wird seit 2024 halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Anpassung ist für den 1. Februar 2026 geplant. Basierend auf dieser Entwicklung lassen sich folgende Werte für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp prognostizieren:

Zeitraum Teileinspeisung (ct/kWh)
1. August 2025 – 31. Januar 2026 7,86
1. Februar 2026 – 31. Juli 2026 7,78
1. August 2026 – 31. Januar 20277,70
1. Februar 2027 – 31. Juli 20277,62
1. August 2027 – 31. Januar 20287,54
1. Februar 2028 – 31. Juli 20287,46
1. August 2028 – 31. Januar 20297,38
1. Februar 2029 – 31. Juli 20297,30
1. August 2029 – 31. Januar 20307,22
1. Februar 2030 – 31. Juli 20307,14

Wie lange es die Einspeisevergütung für PV-Anlagen noch gibt, ist offen. Für Anlagen, die nach dem 1. August 2025 in Betrieb genommen werden, endet die Förderung aber auf jeden Fall frühestens 2045.

Auch wenn aktuell kein Ende in Sicht ist, gibt es immer wieder Überlegungen, die Maßnahme zu beenden. Zukünftige Prognosen sind schwierig und die Sicherheit, in 3 oder 5 Jahren noch die Einspeisevergütung zu erhalten, gibt es nicht. Das führt dazu, dass Sie vorsorgen müssen.

einspeisevergütung 2025 tabelle bundesnetzagentur

Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen 2025

Um eine Solaranlage auch ohne Einspeisevergütung wirtschaftlich zu betreiben, ist ein Batteriespeicher mit und eine intelligente Steuerung wichtig. Spätestens, wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, ist es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, in einen Solarspeicher zu investieren. Denn dieser nimmt die Energie, die nicht genutzt werden kann, auf. Wenn später mehr Energie benötigt wird, als die Anlage produziert, gibt es sie wieder frei.

Ohne einen Batteriespeicher liegt der Eigenverbrauchsanteil einer PV-Anlage bei 30%. Das bedeutet, nur 30 % des erzeugten Stromes werden im Haushalt genutzt. Eine PV-Anlage mit Speicher hebt den Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 %.

Mit einer intelligenten Steuerung in Form eines HEMS (Home Energy Management System) stellen Sie sicher, dass Stromproduktion, Verbrauch und Speicher optimal aufeinander abgestimmt werden. Erst dadurch werden die oben genannten 70 % Eigenverbrauchsanteil in der Praxis erreicht.

Fazit

Die EEG-Einspeisevergütung schrumpft auch im Jahr 2025. Der große finanzielle Vorteil einer PV-Anlage entsteht dann durch jede Kilowattstunde Strom, die man nicht mehr teuer aus dem Netz kaufen muss. Und da die EEG-Einspeisevergütung alle 6 Monate um 1 % schrumpft, sollte ein Solarspeicher mit Batteriemanagement-Systemmiteingeplant werden. Dadurch steigt der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70%. Und wer den Eigenverbrauch des Solarstroms erhöht, macht sich unabhängiger vom Strompreis und senkt seine Stromrechnung jedes Jahr um hunderte Euro.

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FAQs

1. Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?

Bei einer Volleinspeisung fließt der komplette Strom, den die PV-Anlage generiert, ins Netz. Bei Teileinspeisung – auch als Überschusseinspeisung bekannt – wird nur der Teil ins Netz eingespeist, der nicht selbst verbraucht wird. Vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage haben Sie die Wahl zwischen beiden Modellen.

2. Lohnt sich EEG 2025 noch?

Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) wurde vor mehr als zwei Jahrzehnten eingeführt, um den Umstieg auf Zukunftsenergien zu beschleunigen. Damals bekam man für eine Einspeisung noch 50 Cent pro kWh eingespeister Energie. Heute (September 2025) liegt dieser Wert bei 7,86 Cent. Rein aus dem Antrieb, mit einer PV-Anlage Geld zu verdienen, ist der Kauf nicht sinnvoll. Allerdings ist auch der Strompreis in die letzten 20 Jahren deutlich gestiegen. Durch eine PV-Anlage mit Batteriespeicher lassen sich hier deutlich Kosten sparen, was die Anschaffung einer PV-Anlage weiterhin zum lohnenswerten Investment macht.

3. Wird die Einspeisevergütung ganz abgeschafft?

Ob die EEG-Einspeisevergütung zukünftig abgeschafft wird, ist aktuell offen. Mit den dem rasanten Ausbau an erneuerbaren Energien, sinkenden Kosten für Solaranlagen und immer mehr Eigenverbrauchsmöglichkeiten (z.B. Wallboxen und Wärmepumpen) gibt es immer weniger Argumente dafür. Bereits in Betrieb genommene Anlagen wären von einem solchen Beschluss nicht betroffen. Bei diesen ist die Einspeisevergütung auf 20 Jahre festgeschrieben.

4. Erhalte ich für ein Balkonkraftwerk eine EEG-Einspeisevergütung?

Ein Balkonkraftwerk oder eine Steckersolaranlage ist die kleine Schwester der Solaranlage. Anders als bei großen PV-Anlagen gibt es für Balkonkraftwerke keine EEG-Einspeisevergütung, sie zahlen sich also ausschließlich über Eigenverbrauch und Einsparungen aus. Um von den Vorteilen zu profitieren, müssen Sie dennoch bei der Bundesnetzagentur Balkonkraftwerk anmelden.

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