Umsatzsteuer PV-Anlagen in Deutschland: Wie funktioniert das?
Seit der Reform 2023 der Umsatzsteuer PV-Anlagen gelten in Deutschland neue Spielregeln. Für Hauseigentümer bedeutet das: Wenn's passt niedrigere Einstiegskosten, aber auch ein paar "aber" die man kennen sollte, bevor man eine Anlage kauft oder nachrüstet. Null Prozent Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen? Nicht in jedem Fall.
Umsatzsteuer PV-Anlagen: Ein neues Kapitel für Solarkäufer – die 0-%-Regelung
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2023 in einem neu geschaffenen Absatz 3 im § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz) einen Mehrwertsteuersatz von 0 % für Photovoltaikanlagen eingeführt. Zwei Ziele stehen im Fokus: Privathaushalte sollen finanziell entlastet und die Energiewende beschleunigt werden. Installationsbetriebe stellen ihre Leistungen deshalb mit 0 % in Rechnung, dürfen aber weiterhin Vorsteuer aus ihren eigenen Material- und Dienstleistungsbezügen ziehen. Wer's genau nachlesen will, findet die Grundlage dafür in den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass, insbesondere Abschnitt 12.18; der legt fest, welche Systeme profitieren.
PV-Anlage-Steuererklärung: Welche Anlagen fallen unter die Nullsteuer?
Welche Installationen abgedeckt sind
Begünstigt sind Anlagen, wenn sie auf einem Wohnhaus oder in dessen Nähe installiert werden – egal ob Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus. Unter die Regelung fallen nicht nur PV-Module, Wechselrichter und Batteriespeicher - dieser fällt unter die Regelung, sofern der Speicher der PV-Stromnutzung dient und eine übliche Mindestkapazität von rund 5 kWh aufweist - sondern auch Balkonkraftwerke ab ca. 300 Watt.
Wer schon eine PV-Anlage hat und an der Lieferung und dem Einbau eines All-in-One-Energie-Monitors wie PowerInsight 2 nachdenkt, sollte zugreifen, denn auch hier lassen sich durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer Kosten sparen. Entscheidend ist, dass die Komponenten ein funktionales PV-Gesamtsystem bilden, das dem eigenen Haushalt dient.
Welche Komponenten weiterhin regulär besteuert werden
Die Nullsteuer gilt nicht überall. Was unterliegt weiter dem regulären Steuersatz von 19 %? Reparaturen zum Beispiel, zudem Wartungsarbeiten oder Überwachungs- und Monitoringdienste, die eindeutig nicht zur Erstinstallation gehören. Auch Zubehör ohne direkten Bezug zur Photovoltaikanlage fällt nicht unter die Regelung, ebensowenig spätere Nachrüstungen, die nicht klar dem ursprünglichen System zuzuordnen sind, können weiterhin steuerpflichtig bleiben. Vor allem bei Erweiterungen lohnt ein kurzes Gespräch mit dem Installateur, der die Regelung im Einzelnen beurteilen kann. So hat man dann wirklich Klarheit.
Warum Liefer- und Installationsdatum entscheidend sind
Für den Nullsteuersatz zählt nicht der Vertragsabschluss, sondern der Zeitpunkt der Lieferung oder Installation – liegt dieser nach dem 31. Dezember 2022, gilt der steuerliche Vorteil für die Anschaffung. Bei Anzahlungen oder Teillieferungen fragt man zur Vermeidung von Überraschungen am besten den Installateur, denn hier gelten Übergangsvorschriften. Für Hauseigentümer lohnt sich bei der Anschaffung einer Anlage ein genauer Blick auf die Rechnung: Darauf sollte das Liefer- oder Fertigstellungsdatum stehen. Das erspart Rückfragen durch das Finanzamt und hilft, einen gültigen Nachweis zu haben.
Eigenverbrauch PV-Anlage Umsatzsteuer: Zusammenspiel mit Kleinunternehmerregelung und Vorsteuer
Eigenverbrauch
Der Eigenverbrauch spielt bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen eine zentrale Rolle. Seit 2023 haben Privatpersonen dabei eine Sorge weniger: Strom aus der eigenen Anlage wird nicht mehr besteuert, wenn man ihn im Haushalt nutzt. Was bringt einem das? Lästige Bürokratie entfällt, so etwa die Ermittlung fiktiver Marktpreise oder die Abrechnung von Umsatzsteuer auf Eigenverbrauchsmengen.
Dass das ein Vorteil ist, liegt auf der Hand: Mit jeder Kilowattstunde, die direkt für Haushaltsgeräte, Wärmepumpen oder E-Mobilität genutzt wird, spart man nicht nur Netzstromkosten, sondern macht sich auch die steuerliche Abrechnung leichter. Wird darüber hinaus ein Batteriespeicher verwendet, erhöht sich der Anteil des nutzbaren Eigenstroms weiter – auch hier ohne umsatzsteuerliche Belastung. Für private Betreiber ist der Eigenverbrauch damit so unkompliziert wie nie zuvor.
Umsatzsteuer bei PV-Anlagen: Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Ist die Kleinunternehmerregelung dann noch relevant für Betreiber von PV-Anlagen? Das kommt darauf an. Vor 2023 entschieden sich viele private Betreiber bewusst die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, denn dann konnten sie den Vorsteuerabzug beim Anlagenkauf nutzen. Seit jetzt aber ohnehin keine Umsatzsteuer PV-Anlagen entfällt, ergibt sich daraus kein Vorteil mehr.
Heute kann der Kleinunternehmerstatus dagegen sinnvoll sein. Damit lässt sich die Umsatzsteuer sparen, wenn man Vergütungen aus Einspeisungen ins Netz erhält und die jährlichen Meldungen entfallen. Ein Verzicht auf § 19 kann trotzdem vorteilhaft sein - gerade wer eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit betreibt, sollte individuell prüfen, ob dabei individuell der Nutzen überwiegt.
Vorsteuerabzug
Durch den Nullsteuersatz entsteht eine klare Trennung: Käufer können keine Vorsteuer geltend machen, Installateure hingegen behalten ihr volles Vorsteuerrecht, da sie Komponenten weiterhin regulär einkaufen. Für Betreiber, die früher ihre Anlage steuerlich wie ein kleines Gewerbe geführt haben, ändert sich die wirtschaftliche Logik. Finanziell ist die neue Lage dennoch günstig, denn der Wegfall der Umsatzsteuer auf PV-Anlagen senkt unmittelbar den Anschaffungspreis und macht die laufende Verwaltung so viel einfacher.
Sonderfälle und Ausnahmen, die Hauseigentümer kennen sollten
Nicht jede PV-bezogene Maßnahme fällt automatisch unter die 0-%-Regeungl. Bei Erweiterungen bestehender Anlagen kommt es auf die Details an; diese können steuerlich unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie als neue Anlage gelten oder als späterer Zusatz. Miet- und Leasingmodelle für PV-Systeme bleiben in der Regel regulär steuerpflichtig, weil kein Eigentumsübergang stattfindet. Der zentrale Begriff im Gesetz ist "Lieferung". Hier lohnt es sich genau hinzuschauen: Geht am Ende der Vertragslaufzeit beim Leasing das Eigentum auf den Leasingnehmer (den Betreiber der PV-Anlage) über oder hat dieser ein Optionsrecht darauf, dann kann dies als Lieferung gewertet werden und unter die Regelung fallen.
Mobile PV-Sets unter 300 W gelten in der Regel nicht als begünstigt. Der Gesetzgeber meint: Sie sind ihrer Bestimmung nach weder fest installiert noch dauerhaft mit dem Gebäude verbunden, die Regel greift deshalb nicht. Für gewerblich genutzte Immobilien gilt die Null-Prozent-Regel ebenfalls nicht. Allerdings muss auch hier unterschieden und gegebenenfalls genau berechnet werden: Bei gemischt genutzten Immobilien (mit Wohn- und Gewerbeflächen) kann eine anteilige Zuordnung erforderlich sein. Hier empfiehlt sich eine vorherige Klärung.
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Wie Batteriespeicher in die Steuerregel passen
Batteriespeicher profitieren seit 2023 ebenfalls vom Nullsteuersatz, sofern sie der Speicherung von selbst erzeugtem Solarstrom dienen und eine Mindestkapazität von 5 kWh aufweisen. Im Klartext: Wer einen Speicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage kauft, zahlt auf beide Komponenten 0 % Umsatzsteuer - vorausgesetzt, der Speicher ist technisch dazu geeignet, den PV-Strom direkt aufzunehmen. Und bei Nachrüstungen? Sofern der Speicher eindeutig der PV-Anlage zugeordnet ist und nicht primär andere Energiequellen speichert, entfällt die Steuer auch hier. Entscheidend ist die sogenannte PV-Bezugsbindung – also der Nachweis, dass der Speicher überwiegend Solarstrom nutzt und technisch korrekt in das Gesamtsystem eingebunden ist. Systeme wie PowerOcean von EcoFlow leisten genau das.
Viele Eigentümer können ihre PV-Anlagen durch Neuregelung flexibler planen: Man installiert bei der ersten Anschaffung der Anlage zunächst keinen Speicher, um die Kosten der Anfangsinvestition zu reduzieren. Später wird dann modular um einen Batteriespeicher erweitert. Die Ersparnis bleibt. Moderne Systeme – etwa die stationären Speicherserien von EcoFlow – bieten genau das und lassen sich durch ihre modulare Architektur ganz simpel nachträglich integrieren. Erfahren Sie mehr über die PowerOcean Lösungen. Dadurch erhöht sich der Eigenverbrauchsanteil, Stromkosten sinken langfristig und die gesamte Anlage bleibt steuerlich günstig.

Was Hauseigentümer vor Kauf oder Modernisierung prüfen sollten
Hier kann man Steuern sparen und vergünstigt in die Photovoltaik einsteigen. Um alle Vorteile der Neureglung für sich zu nutzen, prüft man vor der Neuinstallation oder Erweiterung einer PV-Anlage ein paar Punkte. Der Nullsteuersatz setzt räumliche Nähe voraus, die Anlage sollte also auf oder in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes installiert werden. Alle gekauften Komponenten – Module, Wechselrichter, Speicher, Zubehör – müssen klar der PV-Stromerzeugung zuzuordnen sein. Im Umkehrschluss: Mischsysteme ohne klaren Bezug zur Solaranlage gefährden steuerliche Vorteile. Eine wirtschaftliche Abwägung muss ebenfalls vor dem Kauf getroffen werden: Die Speicherkapazität muss zum Verbrauchsprofil des Haushalts passen. Zu kleine Speicher lohnen sich kaum, zu große sind wirtschaftlich oft ineffizient. Und: Die Rechnung muss korrekt nach dem 0-%-Satz ausgestellt sein und alle Komponenten einzeln aufführen.
Vergessen sollten Eigentümer nicht: Wartungs-, Reparatur- und sonstige Dienstleistungen unterliegen weiterhin der regulären Umsatzsteuer von 19 %. Eine saubere Dokumentation – Installationsnachweise, Schaltpläne, Herstellerangaben, Rechnungen – erleichtert spätere Rückfragen durch das Finanzamt und hilft langfristig den Überblick zu behalten. Auch bei Modernisierungen älterer Anlagen lohnt die Prüfung, ob einzelne Komponenten steuerlich begünstigt ersetzt oder erweitert werden können.
Der größere Zusammenhang – warum das für die Energieunabhängigkeit wichtig ist
Die Anfangsinvestition für PV-Anlagen sinkt durch den Nullsteuersatz spürbar. Auch Nachrüstungen wie die Erneuerung des Zählerschranks werden dadurch günstiger. Für die deutsche Energiewende ist das eine gute Nachricht, denn für viele Hauseigentümer sind der wirtschaftliche Vorteil und die steuerliche Vereinfachung Grund zum Wechsel. Nimmt man Batteriespeicher und intelligentes Energiemanagement dazu, werden Haushalte damit unabhängiger vom Stromnetz und tragen auch zur Entlastung der Energienetze bei. Mit den modularen Energielösungen von EcoFlow ist die Nutzung moderner PV-Systeme simpel und effizient geworden – und steuerlich oft vorteilhaft.
FAQ
Wann ist eine PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig?
Eine PV-Anlage ist umsatzsteuerpflichtig, wenn Leistungen nicht unter den 0-%-Satz fallen – etwa bei Wartung, Reparaturen, Vermietung oder bei gewerblicher Einspeisung ohne Kleinunternehmerregelung. Die Lieferung von Anlagen ist seit 2023 steuerfrei.
Wann fällt die Umsatzsteuer bei PV-Anlagen weg?
Seit dem 01.01.23 gilt für den Kauf von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp und PV-Speichern 0 Prozent Umsatzsteuer (MwSt.). Darüber hinaus entfällt dadurch auch die sogenannte 10-kWp-Grenze in der Besteuerung von PV-Anlagen.
Wann Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer?
Eine Einspeisevergütung wird ohne Umsatzsteuer gezahlt, wenn der Betreiber die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt. In diesem Fall muss auf die Einspeisevergütung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen oder gezahlt werden.