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Ist Ihre PV-Anlage in 2025 steuerfrei?

EcoFlow

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen oder planen, stellt sich Ihnen vielleicht automatisch die Frage, ob Sie Steuern zahlen müssen – auf den Kauf, auf Einnahmen oder auf erzeugten Strom. Seit 2023 gibt es wesentliche Änderungen: PV‑Anlagenkäufe unter 30 kWp sind umsatzsteuerfrei; auch Solaranlagen mit Speicher und Installationen fallen unter diese Regel. Doch nicht jede PV‑Anlage erfüllt automatisch alle Bedingungen. In diesem Artikel klären wir, bei welchen Anlagen Steuerpflicht besteht und wie Sie mit einem HEMS Ihre Anlage steuerlich und technisch optimal betreiben.

Auf welche PV-Anlagen muss man Steuern zahlen? Welche Steuern sind fällig?

Steuern fallen bei Photovoltaikanlagen vor allem dann an, wenn Leistungen erbracht oder Einnahmen erzielt werden, die über die Steuerbefreiung hinausgehen. Zu den möglichen Steuern gehören die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Einkommensteuer auf Gewinne aus Einspeisung oder der Vorsteuerabzug bei gewerblicher Nutzung. Auch die Anlagenkomponenten wie Solarpanels, Wechselrichter und Solarbatterie unterliegen bestimmten Regelungen. Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) für Photovoltaikprodukte – das heißt: Lieferung, Installation und Zubehör von Anlagen unter 30 kWp sind umsatzsteuerfrei.

Wenn eine Anlage größer als 30 kWp ist oder der Betreiber als Unternehmer agiert, gelten andere Regeln. Dann müssen Umsatzsteuer und ggf. Vorsteuer beachtet werden. Auch bei einer Einspeisung in das öffentliche Netz sind Einnahmen zu versteuern, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Die korrekte Anmeldung im Marktstammdatenregister spielt hier eine wichtige Rolle, ebenso wie die korrekte Angabe beim Finanzamt.

pv anlagen steuerfrei 2025

Welche Art von PV-Anlagen sind 2025 steuerfrei?

Anlagenart Leistung / Merkmal Steuerstatus 2025
Private Dachanlagen & Solardächer unter 30 kWpNeu gekauft / installiert ab 2023 Umsatzsteuerfrei (0 %) § 12 Abs. 3 UStG
Komponenten‑Erweiterung (z. B. Speicher) bei bestehenden Anlagen unter 30 kWpErweiterung ab 2023 Umsatzsteuerfrei, wenn Lieferung/Installation umfasst sind
Balkonkraftwerke & Komplettsets mit Speicher unter 30 kWpz. B. EcoFlow STREAM Sets Umsatzsteuerfrei, da sie unter Grenzleistung liegen und Komplettlösungen darstellen
Anlagen über 30 kWp oder gewerbliche Einspeisung30 kWp oder gewerbliche Nutzung Steuerpflichtig – sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuer etc. müssen geprüft werden

Diese Tabelle zeigt: Viele private PV‑Anlagen bleiben auch 2025 steuerfrei. Entscheidend sind dafür die Leistung in kWp, der Zeitpunkt der Installation und ob Komponenten wie Speicher mitinstalliert oder erweitert werden.

Ist es häufig, dass man als Privatperson Steuern auf seine PV-Anlage zahlen muss?

Für Privatpersonen tritt Steuerpflicht nur dann ein, wenn die Anlage bestimmte Schwellen überschreitet oder Einnahmen aus Einspeisung erzielt werden, die über die Grenzen der Befreiungen liegen. Die meisten Einfamilienhäuser nutzen Anlagen unter 30 kWp – diese profitieren komplett von der Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf. Auch bei Eigenverbrauch – also, wenn Sie den erzeugten Strom selbst nutzen – fällt unter den Befreiungsvoraussetzungen keine Umsatzsteuer an.

Allerdings müssen Privatpersonen darauf achten, ob sie einen Einspeisevertrag abschließen oder Strom verkaufen. Sobald Überschusseinspeisung relevant wird oder gewerbliche Aspekte hinzukommen, meldet das Finanzamt häufig Umsatzsteuerpflicht an. Manche Batteriespeicher oder Komplettsets bleiben steuerfrei, wenn die Leistung und Nutzung passen.

Haben die Steuern auf PV-Anlagen auch Vorteile?

Ja – Steuerregelungen bringen auch positive Effekte, nicht nur Pflichten. Die Befreiung von Umsatzsteuer senkt deutlich Ihre Investitionskosten beim Kauf einer Solaranlage und Solarbatterie. Diese steuerliche Erleichterung macht Komplettlösungen attraktiver, besonders wenn Sie bei der Planung Komponenten wie Wechselrichter, Panels und Speicher zusammen auswählen.

Weiterhin fördert die Steuerbefreiung Innovationen: Hersteller und Anbieter von Komplettsets und modularen Speicherlösungen wie EcoFlow passen ihre Systeme an, damit sie steuerfrei bleiben. Damit entstehen effizientere Komponenten mit höherer Lebensdauer, bessere Leistung je Euro und geringere Gesamtkosten pro installierter Leistung. Auch der Wettbewerb unter grünen Stromanbietern steigt, was Ihnen bessere Preise und bessere Produktwahl beschert.

pv anlagen steuerfrei 2025

Auch wenn Sie keine Steuern zahlen, lohnt sich eine besonders effiziente Nutzung Ihrer PV-Anlage

Effizienz steigert Ihre Ersparnis immer. Systeme von EcoFlow helfen, Solarstrom optimal zu nutzen – durch intelligente Steuerung, mehrere MPPT‑Eingänge und die Kombination mit einer Batterie. Ein hoher Eigenverbrauch reduziert die Zeit, in der Strom übers Netz bezogen werden muss, und senkt dadurch Ihre Stromrechnung. Wenn Sie zudem noch die Panels gut ausrichten, Schatten meiden und Verbraucher gezielt einsetzen, steigt der Wirkungsgrad erheblich.

Ein HEMS übernimmt das Monitoring und ermöglicht Automatisierung. Es schaltet Verbraucher an, wenn Solarertrag verfügbar ist oder Strompreis günstig ist, und speichert Restenergie in einer Solarbatterie. Dank dieser Technik lassen sich Eigenverbrauchsquoten von über 70 % erreichen – ideal für steuerfreie Anlagen, da Einspeisung und Einnahmen reduziert bleiben.

Warum macht ein HEMS Ihre Solaranlage deutlich effizienter?

Ein Home Energy Management System kontrolliert in Echtzeit, wie Strom erzeugt und verbraucht wird. Es sorgt dafür, dass überschüssiger Solarstrom nicht ungenutzt bleibt, sondern in Solarbatterie geladen oder direkt verwendet wird. Wenn Verbraucher wie Wärmepumpe, Elektroauto oder Haushaltsgeräte clever gesteuert werden, sinkt der Netzbezug. Damit sparen Sie nicht nur Stromkosten, sondern optimieren auch die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.

Bei EcoFlow lässt sich Ihr HEMS perfekt für Ihren individuellen Stromverbrauch konfigurieren, wobei Sie unser Solarrechner unterstützt.

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FAQs

Wann fällt die Steuerbefreiung für PV?

Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen mit Leistung bis 30 kWp, installiert auf oder neben Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden mit gemeinnützigen Nutzung. Wenn die Leistung darüber liegt, oder die Anlage gewerblich betrieben wird, kann eine Steuerpflicht entstehen. Der Kauf und die Installation unter 30 kWp sind seit 2023 von der Umsatzsteuer befreit.

Wie hoch ist die Abschreibung für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024?

Die lineare Abschreibung liegt typischerweise bei 20 Jahren Nutzungsdauer – ergo etwa 3‑5 % pro Jahr bei PV‑Modulen und Speicherkomponenten, je nach technischer Lebensdauer und Nutzungsmuster. Für private Haushalte mit steuerfreiem Status entfällt jedoch oft die steuerliche Abschreibung, da keine steuerpflichtigen Gewinne entstehen.

Welche PV-Anlagen sind 2025 von der Mehrwertsteuer befreit?

Mehrwertsteuerbefreiung gilt für alle PV‑Anlagen unter 30 kWp, inklusive der dazugehörigen Solarpanels, Solarbatterie, Installationskosten und Zubehör, wenn sie auf oder neben privaten Wohngebäuden installiert sind. Auch Erweiterungen durch Akku oder Panels sind befreiungsfähig.

Warum muss man auf die Erträge von manchen PV-Anlagen überhaupt Steuern zahlen?

Steuern auf PV‑Erträge fallen an, wenn Einnahmen durch Einspeisung erzielt werden, Vorsteuerabzug möglich ist oder gewerbliche Nutzung vorliegt. Wenn Sie Strom verkaufen oder Einspeisevergütungen erhalten, übersteigt das oft die Grenze der Umsatzsteuerbefreiung. Weiterhin wird auf Einnahmen Einkommensteuer fällig, wenn Überschüsse zum Haushaltseinkommen zählen.

Welche Änderungen gibt es 2025 bei der Photovoltaikregelung?

Ab 2025 gilt klar: Die Umsatzsteuer auf PV‑Produkte bleibt bei 0 Prozent, sofern die Anlage ≤ 30 kWp Leistung hat und die Bedingungen erfüllt werden. Außerdem entfällt die Einkommensteuer auf Einspeisevergütung bei kleinen Anlagen. Einige alte Regeln wie die 70‑% Einspeiseleistungsbeschränkung wurden aufgehoben.

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