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Umsatzsteuer bei der PV-Anlage – was genau gilt hier?

EcoFlow

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben oder planen, begegnet Ihnen sicher früher oder später die Frage der Umsatzsteuer. Seit 2023 gelten wichtige Sonderregelungen in Deutschland, die gerade für private Betreiber interessant sind. Ob Sie Gewinne erzielen, ins Netz einspeisen oder Strom für den Eigenbedarf nutzen – all das wirkt sich auf steuerliche Pflichten aus.

In diesem Artikel untersuchen wir, wann Umsatzsteuer anfällt, wann Befreiungen gelten, und wie Sie clever mit einem HEMS-System Ihre Anlage so betreiben, dass Sie möglichst von Vergütungen profitieren und zugleich den Steueraufwand minimieren.

Umsatzsteuer bei PV-Anlagen – alle wichtigen Infos im Überblick

Die Umsatzsteuerpflicht trifft Anlagenbetreiber meist dann, wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und ein Umsatz über bestimmte Grenzen erreicht wird. Das Gesetz sieht eine Umsatzsteuerbefreiung für PV‑Anlagen bis 30 kWp vor, wenn der erzeugte Strom überwiegend selbst verwendet wird. Wenn Einspeisung erfolgt oder der Betreiber Strom & Leistung verkauft, fallen Umsatzsteuerpflichten an.

Auch die Kleinunternehmerregelung kann greifen – aber nur, wenn der Jahresumsatz (einschließlich Einspeisevergütung) unter 22.000 € liegt und im laufenden Jahr nicht über 50.000 €. Steuerliche Aspekte wie Vorsteuerabzug sind relevant, wenn Sie Anlagebauteile wie Solarpanels oder Speicher anschaffen – bei Umsatzsteuerpflicht dürfen Sie gezahlte Vorsteuer oft zurückfordern.

Sachverhalt VoraussetzungUmsatzsteuerpflicht?
Eigenverbrauch ohne EinspeisungLeistung ≤ 30 kWp, keine gewerbliche Tätigkeit meist befreit
Einspeisung ins NetzEinspeiseverträge, Überschussstrom Pflicht
Nutzung als Kleinunternehmer Umsatz < 22.000 € (Vorjahr) und < 50.000 € (laufendes) mögliche Befreiung
Vorsteuerabzug auf Anschaffungskosten Erwerb von PV‑Modulen, Speichern etc. nur bei Steuerpflichtiger Anwendung

Prüfen Sie Ihren Einzelfall mithilfe von Finanzamt und Steuerberater, denn Details wie Standort, Nutzung oder Leistungsgrößen können einzelne Fälle beeinflussen.

umsatzsteuer bei pv anlagen

Warum gibt es seit 2023 wichtige Sonderregelungen in Bezug auf die Steuer für PV-Anlagen?

Im Jahr 2023 traten Gesetzesanpassungen in Kraft, die PV-Anlagen bis 30 kWp und Kleinverbrauch im Eigenbedarf steuerlich entlasten. Das gilt auch für Solaranlagen mit Speicher. Betreiber solcher Anlagen können unter gewissen Bedingungen eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Das erleichtert die Wirtschaftlichkeit solcher Systeme deutlich. Außerdem wurde der bürokratische Aufwand reduziert.

Darüber hinaus wirken sich gestiegene Strompreise und sinkende Einspeisevergütungen auf die Rentabilität von Anlagen aus. Der Eigenverbrauch gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit leistungsstarken Batteriespeichern und einem HEMS-System lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich erhöhen – so nutzen Sie mehr selbst erzeugten Strom und reduzieren den Netzbezug.

Warum werden Solaranlagen in Deutschland gefördert – und warum lohnen sie sich auch für Privatpersonen fast immer?

Förderprogramme wie die Förderung nach KfW oder regionale Zuschüsse unterstützen private Haushalte beim Ausbau von Solaranlagen mit Speicher. Diese Programme senken die Investitionskosten und bieten oft zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse. Ein weiterer Grund: Die Lebensdauer moderner Systeme ist hoch und die Technologien effizienter; Lithium-Eisenphosphat‑Chemie etwa bei Batteriespeichern senkt Risiken und erhöht die Zuverlässigkeit.

Schon ohne Förderung sparen viele Betreiber durch Eigenverbrauch und Strompreisvermeidung, besonders wenn die Stromkosten steigen. Die Förderungen wirken wie ein Beschleuniger.

Muss ich meine Anlage beim Finanzamt melden, auch, wenn ich keine Umsatzsteuer zahlen muss?

Ja – in vielen Fällen ist eine Meldung erforderlich. Selbst wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, verlangt das Finanzamt oft eine Registrierung oder Identifikation der Anlage. Insbesondere bei Einspeiseverträgen oder beim Bezug von Einspeisevergütungen müssen Angaben gemacht werden.

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, reicht oftmals die einfache Angabe der Einnahmen aus, ohne gesonderte Umsatzsteuererklärung. Dennoch ist die Meldung wichtig, damit keine Missverständnisse entstehen. Bei Überschusseinspeisung etwa, auch wenn klein, wird oft ein Netzbetreiber eingeschaltet, der Einspeisedaten übermittelt – diese Daten fließen ggf. in Steuerunterlagen ein.

pv anlage umsatzsteuererklärung

Wie Sie mithilfe eines HEMS das Maximum aus Ihrer Anlage herausholen, ohne Steuern zahlen zu müssen

Ein Home Energy Management System (HEMS) steuert Verbrauch und Erzeugung so, dass möglichst viel Strom selbst genutzt wird. Damit reduziert sich die Einspeisung, und damit reduziert sich oftmals auch die Pflicht zur Umsatzsteuer. Mit einem Komplettset von EcoFlow erreichen Sie hohe Eigenverbrauchsanteile durch intelligente Steuerung und modulare Speicherkapazitäten.

Ein HEMS analysiert Verbrauchsmuster und steuert elektrische Geräte auf Tageszeiten, in denen Solarertrag hoch ist, um Netzstrombezug und Einspeisung zu minimieren. Auch dynamische Stromtarife lassen sich integrieren, damit Strombezug zu teuren Zeiten vermieden wird. Mit Stromspeicher und HEMS lässt sich die Nutzung grüner Eigenversorgung maximieren – was steuerlich Vorteile bringen kann, wenn Bedingungen für Befreiung erfüllt sind.

Bei EcoFlow lässt sich das HEMS besonders individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Erste Eindrücke einer passenden Kalkulation gibt unser Solarrechner.

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FAQs

Bis wann gilt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen?

Die Befreiungsregel für Anlagen unter 30 kWp besteht seit 2023 und gilt weiterhin, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Es gibt derzeit keine veröffentlichte Frist, nach der diese Regel wegfallen soll. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen – etwa dass Überschusseinspeisung nicht primär erfolgt und der Eigenverbrauch hoch ist.

Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 überflüssig?

Nein, die Kleinunternehmerregelung bleibt relevant. Sie ermöglicht Betreibern kleiner PV‑Anlagen, Einnahmen aus Einspeisung und Verkauf zu erhalten, ohne Umsatzsteuer abzuführen, sofern die Umsatzgrenzen erfüllt sind. Sie entbindet von bürokratischem Aufwand. Wer jedoch mit Komponenten nachrüstet oder stark einspeist, sollte prüfen, ob die Regelung weiterhin passt.

Wann ist man generell umsatzsteuerbefreit?

Wenn Ihre Anlage die Bedingungen der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt – unter 30 kWp Leistung, hoher Eigenverbrauch, Kleinunternehmerstatus – bleiben Sie dauerhaft befreit. Bei Leistungssteigerungen oder Änderung der Nutzung (z. B. gewerbliche Nutzung oder starker Einspeisung) kann Steuerpflicht entstehen. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die laufende Nutzung.

Warum gibt es die Umsatzsteuer überhaupt?

Die Umsatzsteuer dient dem Staat zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Sie fällt an, wenn Leistungen erbracht werden – auch beim Stromverkauf oder bei der Einspeisung. Das EEG‑Gesetz sieht vor, dass Einspeisungen als Leistung gelten. Ohne Umsatzsteuer würde der Staat Einnahmen verlieren. Für Verbraucher bedeutet das: klare Regelungen und Transparenz.

Wie kann ich für meine Photovoltaikanlage zur Kleinunternehmerregelung wechseln?

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt (Umsatzgrenzen, Eigenverbrauch, weniger Einspeisung), beantragen Sie beim Finanzamt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Das erfolgt meist formlos beim Finanzamt mit einer Erklärung. Wichtig: Sie dürfen dann keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen, weder gegenüber Kunden noch Lieferanten. Dokumentieren Sie Verbrauch und Einspeisung gewissenhaft, um Nachweise bei eventuellen Prüfungen vorlegen zu können.

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