Wallbox Förderung 2024 im Überblick

Laut KfW ist für das Jahr 2024 eine Bereitstellung von ca. 200 Millionen Euro für neue Förderanträge geplant. Ob diese Fördergelder jedoch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden können, ist noch unklar. Über den Zeitpunkt des Förderbeginns gibt es ebenfalls noch keine konkrete Auskunft. Um einen Antrag zur Wallbox Förderung stellen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Voraussetzung ist, dass die Wallbox eine mindeste kW - Leistung von 11 kW hat. Die verschiedenen Förderprogramme bringen immer mehr Privatpersonen dazu, sich für ein E-Auto und somit auch für Wallbox kaufen zu entscheiden.

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Wallbox kaufen: Förderung in Kombination mit PV

Die Bundesregierung unterstützt alle Interessenten in Form einer Steuervergünstigung bei der Anschaffung eines E-Autos und einer Wallbox. Zudem gibt es verschiedene Kaufprämien sowie Förderprogramme, die von den Käufern in Anspruch genommen werden können.
Es ist wichtig, dass ein Förderantrag vor der eigentlichen Umsetzung gestellt wird. Antragsberechtigt sind die folgenden Personen:

  • Personen, die über eine Garage oder einen eigenen Stellplatz verfügen
  • Mitglied einer sogenannten Wohnungseigentümergesellschaft
  • Mieter oder Vermieter von Wohnungen und Immobilien
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Es werden private Ladestationen sowohl an Miet- und Wohngebäuden als auch in Wohnungseigentumsanlagen gefördert. Die Förderhöhe beträgt dabei 40 Prozent von den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Voraussetzung des Förderprogramms ist, dass der Strom aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise von einer Photovoltaik Anlage bezogen wird. Zudem muss die Wallbox über eine Leistungsfähigkeit von mindestens 11 kW verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Förderantrag gestellt werden. Beim Antragsteller muss es sich dabei um eine Antragsberechtigte Person handeln. Anschließend kann von der Wallbox Förderung profitiert werden.

Grundinstallation für Ladeinfrastruktur

In einigen Ländern wird die sogenannte Grundinstallation von nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen gefördert. Die Ladeinfrastruktur Förderung ist gerade bei privaten Haushalten sehr beliebt. Es gibt einige Voraussetzungen, die für die Grundinstallation im Vorfeld erfüllt werden müssen. Dazu gehört unter anderem:

  • Ein zusammenhängender Stellplatz Komplex oder Garagenkomplex, der mindestens über 20 einzelne Stellplätze verfügt
  • Die Grundinstallation darf nur an Stellplätzen für Mieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnungseigentumsanlage durchgeführt werden
  • Die Garage oder der Stellplatz müssen mindestens zwei Jahre alt sein
  • Des Weiteren muss der Stellplatz über einen Ladepunkt verfügen, der mindestens eine Ladeleistung von 11 kW hat.

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt werden, kann mit der Grundinstallation begonnen werden. Beim Antragssteller muss es sich auch in diesem Fall um eine Antragsberechtigte Person handeln. Dazu gehören natürliche Personen, die über einen Garagen- oder Stellplatz Eigentum verfügen. Personengesellschaften und juristische Personen können einen Antrag zur Grundinstallation für eine Ladeinfrastruktur stellen.

Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur

Vom Bundesland Nordrhein-Westfalen werden Netzanschlüsse für nicht öffentlich-zugängliche Ladeinfrastrukturen unterstützt. Die Förderhöhe für die Netzanschlüsse liegt dabei bei maximal 20 Prozent der gesamten Ausgaben. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro.
Gefördert werden die Errichtung und die anschließende Ertüchtigung des Netzanschlusses sowohl für Garagen und Stellplatz Komplexe. Die Voraussetzung, welche vom Komplex erfüllt werden muss, ist zum einen, dass dieser örtlich zusammenhängend sein muss und mindestens über vier Stellplätze verfügen sollte. Diese sollten mindestens zwei Jahre alt sein. Des Weiteren muss in dem Komplex mindestens ein Ladepunkt mit 11 kW errichtet werden.
Die folgenden Personengruppen sind Antragsberechtigt:

  • Personen mit einem Eigentum in dem Stellplatz- und Garagenkomplex
  • ein Mitglied der Wohnungseigentümergesellschaft
  • freiberufliche Einzelunternehmer
  • Gemeinden oder Gemeindeverbände

Der Ablauf der Förderung lässt sich in wenigen Schritten erklären:
Im ersten Schritt sollte man sich ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag einholen. Anschließend muss der Förderantrag ausgefüllt werden. Dieser wird dann zusammen mit dem Angebot hochgeladen. Dem Antragsteller wird eine automatische Eingangsbestätigung zugesendet.
Nach einer umfangreichen Prüfung erhält der Antragsteller danach einen sogenannten Zuwendungsbescheid und wird für die Maßnahmen der Umsetzung informiert. Zudem muss die Rechnung der zu fördernden Leistung bezahlt werden.
Nachdem der Zuwendungsbescheid mit allen erforderlichen Dokumenten geprüft wurde, wird dem Antragsteller die Fördersumme übergeben. Es ist wichtig, sich genauestens an die einzelnen Schritte zu halten.

Geförderte Beratung

Vom Bundesland Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise die Erstellung eines professionellen Umsetzungskonzept unterstützt. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Stellplätzen oder Garagen Komplexen. Mieter und Vermieter von Immobilien gehören ebenfalls zu der Gruppe der Antragsberechtigten. Privatpersonen können sich im Vorfeld über die Voraussetzungen beraten lassen. Anschließend wird geprüft, ob es sich beim Antragsteller um eine Antragsberechtigte Person handelt.

Kommunale Förderungsprogramme

Neben der finanziellen Förderung, die sowohl vom Bund als auch von einigen Bundesländern angeboten wird, bieten auch immer mehr Gemeinde und Städte ganz eigene Förderprogramme zur Anschaffung einer Wallbox oder einem Lastenfahrrad an. In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Gemeinden und Städte dazu entschieden, solche Förderprogramme zu entwickeln.

Förderung für Elektroautos

Die Fördermittel für die beliebten Wallboxen sind derzeit sehr gefragt. Wie das Förderprogramm für das Jahr 2024 aussehen wird, ist bisher noch nicht klar. Von einigen Ländern und Kommunen werden jedoch bereits jetzt bestimmte Zuschüsse angeboten:

  • Die KfW fördert beispielsweise den Kauf von Wallboxen, Solarspeichern und Solaranlagen

Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Förderprogramm für Besitzer von E-Autos entworfen, die zudem auch über ein Eigenheim verfügen. Von dem Verkehrsminister wurden bereits im Jahr 2023 mehr als 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr sollen weitere 200 Millionen Euro folgen.
Dieses Förderprogramm soll vor allem Privatpersonen, die über ein Eigenheim verfügen, finanziell unterstützen. Da bereits im Jahre 2023 das Förderprogramm einer sehr großen Nachfrage unterlag, entschied sich das Land dazu, das Förderprogramm auch in 2024 erneut anzubieten. Die Pläne geraten jedoch ins Schwanken, da aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts der Regierung mehr als 60 Milliarden Euro für das Jahr 2024 fehlen. Sollte das Förderprogramm trotzdem angeboten werden können, dann haben Privatpersonen, die die folgenden Komponenten erfüllen einen Anspruch auf die Zuschüsse:

  • bei einer Anschaffung von einer Wallbox
  • bei einer Anschaffung einer Solaranlage
  • bei der Anschaffung eines Solarspeichers

Zum Zeitpunkt, an dem der Förderantrag gestellt wird, darf jedoch noch keine Bestellung getätigt worden sein.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein elektrisches Auto im Haushalt vorhanden ist, das zudem auch noch selbst genutzt wird. Bei einem Leasing Fahrzeug muss eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten bestehen. Die Förderung kann direkt bei der KfW Bank unter dem Punkt: Solarstrom für E-Autos beantragt werden.
Sollte der Förderantrag genehmigt werden, dann sieht die Förderung der drei Komponenten wie folgt aus:

  • Wallboxen für E-Autos: Die Wallbox muss mindestens über eine Ladeleistung von 11 Kilowatt verfügen, dann wird ein Pauschalbetrag von 600 Euro gefördert. Bei einer bidirektionalen Ladefähigkeit beträgt die Wallbox Förderung 1200 Euro.
  • Photovoltaikanlagen: Diese müssen mindestens über eine 5 kWp Spitzenleistung verfügen. Pro kWp werden 600 Euro gefördert.
  • Ein Solarstromspeicher: Dieser sollte eine Kapazität von mindestens 5 kWh haben. Die Förderung beträgt dann 250 Euro pro kWh.

Förderung durch Energieversorgung

Vor allem regionale Energieversorgungsunternehmen bieten verschiedene Förderprogramme für ihre eigenen Kunden an. Dabei wird eine bestimmte Prämie bezahlt, wenn sich der Kunde für die Anschaffung eines Elektroautos, eines E-Scooters oder eines Pedelecs entscheidet. Die Prämie bezieht sich unter anderem auch auf die benötigten Wallboxen, also die Ladestation für E-Fahrzeuge.
Eine solche Förderung kann in den meisten Fällen mit dem Förderprogramm des Bundes kombiniert werden. Von den lokalen Energieversorgungsunternehmen werden stetig neue Förderprogramme entwickelt. Somit lohnt sich eine unverbindliche Anfrage bei dem örtlichen Anbieter auf jeden Fall. Mit dem passenden Förderprogramm kann man jede Menge Geld sparen. Entscheiden Sie sich für die Anschaffung eines E-Autos und profitieren Sie von der Wallbox Förderung.

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EcoFlow bietet innovative Heimspeicherlösungen an, die es Haushalten ermöglichen, ihre Energieversorgung zu optimieren und unabhängig vom Stromnetz zu werden. Seit der Gründung 2017 bietet EcoFlow Heimspeicherlösungen in über 85 Märkten. Die Heimspeicherlösungen von EcoFlow sind speziell dafür konzipiert, überschüssige Energie, die beispielsweise durch Solaranlagen erzeugt wird, effizient zu speichern und bei Bedarf abzurufen.