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Solaranlage anmelden: So ist es richtig

Im Jahr 2024 wurden 14,7 Prozent des erzeugten Stroms durch Photovoltaik produziert. Gerade im privaten Bereich gewinnt diese Art der Stromerzeugung immer mehr an Bedeutung. Egal, ob mit Stromspeicher oder ohne, die Möglichkeit, endlich etwas gegen die stetig steigenden Strompreise zu unternehmen, bringt viele Privathaushalte zum Handeln. Vor allem die immer günstigeren Preise in Kombination mit einem breiten Angebot an Fördermöglichkeiten machen die Installation heute lohnenswerter denn je. Bevor Sie jedoch profitieren können, müssen Sie Ihre Solaranlage anmelden. Wie das geht und wo Sie das tun, erfahren Sie hier.

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Ohne Anmeldung kein Strom

Der Vorteil der Sonne als Energiequelle ist, dass sie kostenlos, uneingeschränkt und unbegrenzt zur Verfügung steht. Das steigert die Nachfrage. Während der Anteil von Kernenergie und Steinkohle an der Stromerzeugung in Deutschland abnimmt, steigt gleichzeitig der Anteil aller regenerativen Energiequellen. Vor allem für Privathaushalte ist das attraktiv.

Die Anmeldung einer ortsfesten PV-Anlage ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht zur Anmeldung besteht, damit technische Sicherheitsstandards eingehalten werden und um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen und steuern zu können. Zudem ist die Anmeldung zu statistischen Zwecken notwendig: Sie hilft, den Überblick über die bundesweite Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu behalten. Das verschafft Transparenz und Planungssicherheit.

Dabei müssen die Anlagen unabhängig von der Größe angemeldet werden. Auch Mini-Photovoltaikanlagen wie Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden – sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim örtlichen Netzbetreiber.

Eine Ausnahme von der Registrierungspflicht gilt nur bei sogenannten Inselanlagen. Selbstständige, autarke Netze, wie etwa auf Almen oder bei Hütten im Wald. Allerdings muss im Gegenzug dafür auch der Strombezug aus dem öffentlichen Netz dauerhaft ausgeschlossen sein.

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Wo muss ich meine Solaranlage anmelden?

Die Anmeldung der Solaranlage findet nicht an einer Stelle statt – nicht nur. Denn die Anmeldung einer PV-Anlage ist in Deutschland an mehreren offiziellen Stellen vorzunehmen.

Anmeldung beim Marktstammdatenregister

Die erste Anlaufstelle zur Anmeldung der Solaranlage ist das Marktstammdatenregister. Es fungiert als zentrales Register für den Gas- und Strommarkt in Deutschland. Dort werden alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie Batteriespeicher erfasst, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind.

Den idealen Speicher für Ihre Situation können Sie übrigens hier ermitteln.

Die Anmeldung der Solaranlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über das entsprechende Formular im Marktstammdatenregister (MaStR). Das kann auch der Installateur übernehmen, wichtig ist nur, dass der Betreiber (Sie) aufgeführt ist. Wer einen Batteriespeicher in sein System eingebunden hat, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. In Kombination mit einer smarten Software können diese Speicher helfen, den Output des eigenen Solarsystems zu maximieren. Auch wenn eine bestehende Photovoltaikanlage erweitert wird, muss das im Marktstammdatenregister registriert werden.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Zusätzlich zur Bundesnetzagentur muss auch der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden. Und das bereits vor der Installation. Dieser ist für die technische Anbindung der PV-Anlage an das Stromnetz zuständig. Der Stromnetzbetreiber ist auch derjenige, der Ihnen die Einspeisevergütung zahlt, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen.

Um das Stromnetz stabil zu halten und den eingespeisten Strom korrekt zu vergüten, benötigt der Netzbetreiber genaue Informationen über jede neue Einspeisequelle. Das macht eine Registrierung notwendig.

Anmeldung beim Finanzamt

Ein Sonderfall ist die Anmeldung der Solaranlage beim Gewerbe- bzw. Finanzamt. Denn wer eine Solaranlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist bzw. einspeisen könnte, ist grundsätzlich gewerblich tätig – und das bedingt eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Zur Vereinfachung hat die Bundesregierung hier 2023 eine Neuerung beschlossen: Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 kWp sind von der Gewerbesteuer befreit. Solaranlagen in Einfamilienhäusern haben gewöhnlich eine Leistung von 7 bis 10 kWp. Für die meisten Hausbesitzer entfällt somit die Notwendigkeit, ein Gewerbe anzumelden oder gewerbesteuerliche Pflichten zu erfüllen.

Allerdings macht eine Anmeldung beim Finanzamt Sinn, um spätere Probleme zu vermeiden. Dafür genügt ein formloses Schreiben im Monat nach der Inbetriebnahme.

Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen und kann damit den Anspruch auf die Einspeisevergütung verlieren.

Die Anmeldung der Solaranlage ist relativ einfach. Die größte Herausforderung besteht darin, sich sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim Netzbetreiber anzumelden und dabei keine Fristen zu übersehen. Beim Marktstammdatenregister muss das bis unmittelbar nach der Inbetriebnahme passieren, beim Netzbetreiber bereits vor der Installation.

Beim Finanz- und Gewerbeamt müssen Sie sich als Privatperson mit einer Anlage unter 30 kWp Leistung nicht melden, da diese seit 2023 von der Gewerbesteuer befreit sind. Allerdings empfiehlt es sich, das zumindest beim Finanzamt dennoch zu tun, um späteren Nachfragen und unnötigen Aufwand vorzubeugen.

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FAQs

  1. Wie lange habe ich Zeit, meine Solaranlage anzumelden? Die Anmeldung der Solaranlage beim Netzbetreiber muss bereits vor der Inbetriebnahme erfolgen. Der Grund dafür ist, dass dabei technische Prüfungen und ggf. ein Zählerwechsel nötig sind. Beim Marktstammdatenregister muss sie spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
  2. Kann ich meine Solaranlage selbst anmelden oder brauche ich einen Elektriker? Sie können ihre Solaranlage selbst anmelden, oder sie vom Installateur übernehmen lassen. Da beim Netzbetreiber auch technische Unterlagen wie Schaltpläne, Konformitätserklärungen oder Datenblätter erforderlich sind, übernimmt in der Regel der installierende Fachbetrieb dort die Anmeldung.
  3. Was passiert, wenn ich meine Solaranlage nicht anmelde? PV-Anlagen, die mit dem Stromnetz verbunden sind, müssen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Versäumt man das, droht ein Bußgeld durch die Bundesnetzagentur. Zum anderen entfällt der Anspruch auf Einspeisevergütung. Unter Umständen kann der Netzbetreiber dann sogar die Inbetriebnahme verweigern.
  4. Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden? Die Größe ist nicht entscheidend für die Anmeldung. Auch Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden. Ausnahmen sind Insellösungen, also im Falle einer PV-Anlage oder eines Balkonkraftwerks, das nicht mit dem Stromnetz verbunden ist. Da Balkonkraftwerke in urbanen Regionen in aller Regel mit dem Stromnetz verbunden sind, geht es nicht ohne Anmeldung.

EcoFlow

EcoFlow bietet innovative Heimspeicherlösungen an, die es Haushalten ermöglichen, ihre Energieversorgung zu optimieren und unabhängig vom Stromnetz zu werden. Seit der Gründung 2017 bietet EcoFlow Heimspeicherlösungen in über 85 Märkten. Die Heimspeicherlösungen von EcoFlow sind speziell dafür konzipiert, überschüssige Energie, die beispielsweise durch Solaranlagen erzeugt wird, effizient zu speichern und bei Bedarf abzurufen.