RLM-und SLP-Zähler: Alle Unterschiede im Überblick
Inhaltsverzeichnis
- Stromzähler und die Unterschiede
- Der SLP-Zähler
- Was sind RLM-Zähler?
- In welcher Verbindung steht der RLM-Zähler mit dem Netzentgelt
- SLP oder RLM - welcher Zähler eignet sich für wen?
- Auch bei geringem Stromverbrauch kann ein RLM-Zähler sinnvoll sein
- Der Unterschied der Abrechnung bei den SLP- und RLM-Zählern
- Ablesung und Übermittlung der Daten eines SLP-Zählers
Stromzähler gehören zu unserem Alltag. So ziemlich jeder besitzt in seinem Heim zumindest einen Stromzähler, der regelmäßig abgelesen wird. Das bei Stromzählern Unterscheidungen auftreten, ist in der Regel weniger bekannt.
Generell wird bei den Stromzählern unterschieden zwischen SLP- und RLM- Zählern. Welche Bedeutung die Abkürzungen SLP-Zähler und RLM-Zähler haben und warum es diese Unterscheidung gibt, wird in diesem Beitrag erklärt.
Stromzähler und die Unterschiede
Grundlegend ist festzuhalten, dass ein Stromzähler die aus einem Versorgungsnetz bezogene Energie misst. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch gemessen und vom Versorger nach dessen Messung verrechnet wird.
Der Stromverbrauch wird in der Regel in Kilowattstunden, Abkürzung kWh, angegeben. Bei den gängigen Stromzählern wird zwischen einem SLP-Zähler und einem RLM-Zähler unterschieden. Die Unterschiede dieser beiden Zähler-Varianten werden im folgenden kurz erklärt.
Der SLP-Zähler
Die Abkürzung „SLP“ steht für Standardlastprofil. Ein SLP-Zähler wird eingesetzt, wenn der Verbraucher einen geringen Stromverbrauch hat. Kleinverbraucher sind zum Beispiel kleine Betriebe und private Haushalte.
Der SLP-Zähler zeigt den aktuellen Zählerstand an, ohne eine registrierende Leistungsmessung. Die Ablesung erfolgt einmal jährlich, da der Lastgang mittels Standardlastprofilen ermittelt wird. Die Verbraucher erhalten danach eine Jahresabrechnung. Diese Jahresabrechnung, der tatsächliche Verbrauch, ist die Basis für die monatliche Abkürzung mtl. Abschlagszahlung.
Warum ist ein Standardlastprofil erforderlich?
Durch ein Standardlastprofil ist es möglich, temperaturabhängige und zeitliche Stromverbrauchs-Schwankungen nachzuvollziehen. Dadurch steht den Stromverbrauchern jederzeit genügend Strom zur Verfügung.
Hierbei wird die Zuordnung der Stromverbraucher in Gruppen unterteilt, um eine Zuordnung der Anlagen zu verschiedenen Profil-Bereichen zu vereinfachen. Zum Beispiel in den Bereichen Haushalt, Produktionsbetrieb, Gewerbe und Ähnliches.
Wann wird ein SLP-Zähler eingesetzt?
SLP-Zähler werden in der Regel bei kleinen Verbrauchsstellen eingesetzt, zum Beispiel in Haushalten oder bei Kunden des Gewerbes, die maximal 100.000 kWh Jahresstromverbrauch aufweisen. Steigt der jährliche Stromverbrauch hingegen über 100.000 kWh, so wird ein RLM-Zähler eingesetzt.
Um welche Immobilie handelt es sich?
Was sind RLM-Zähler?
Die Abkürzung „RLM“ bedeutet „Registrierende Leistungsmessung“. Stromverbrauchs-Stellen, die über 100.000 kWh Stromverbrauch im Jahr aufweisen, sind verpflichtet, eine registrierende Leistungsmessung durchzuführen. Dies ist geregelt durch die Stromnetzzugangsverordnung, abgekürzt „StromNZV“.
Generell handelt es sich hier um große Stromabnehmer wie zum Beispiel die Industrie oder Großunternehmen. In diesen Fällen erfolgt die Messung des Stromverbrauchs durchgehend, wodurch eine Netzstabilität gewährleistet werden kann.
Stromverbrauchs-Stellen, die einen RLM-Zähler besitzen, wissen dadurch den mtl. Verbrauch mittels genauer Abrechnung. Zudem besteht dadurch die Möglichkeit, das Lastprofil zu optimieren, um die Kosten für das Netzentgelt niedrig zu halten.
Wie erfolgt die RLM-Messung?
Der RLM-Zähler registriert die regelmäßigen Frequenzen und erfasst einen Mittelwert der tatsächlich benötigten Leistung. Die Messperioden werden gesetzlich geregelt und erfolgen bei Gas alle 60 Minuten und bei Strom alle 15 Minuten.
Die Besonderheiten eines RLM-Zählers:
- -Messung der Durchschnittsleistung im 15-Minuten-Takt
- -die Möglichkeit den RLM-Zähler auf von der Ferne, zum Beispiel mittels Mobilfunk, das Stromnetz oder das Internet abzulesen
- -der exakte Stromverbrauch für jeden Monat ist ersichtlich
Die registrierten Messergebnisse werden danach an den Netzbetreiber übermittelt. Der Netzbetreiber wiederum übermittelt die Messwerte an den Stromanbieter.
In welcher Verbindung steht der RLM-Zähler mit dem Netzentgelt
Die Berechnung des Netzentgelt und die mtl. Stromabrechnung, mit oder ohne Photovoltaik, stellen für jedes Unternehmen besonders wichtige Faktoren dar. Bei einem SLP-Zähler wird das Netzentgelt pro genutzter kWh Strom berechnet und ein pauschaler Grundbetrag festgesetzt.
Die Berechnung bei einem RLM-Zähler hingegen erfolgt auf einem anderen Weg. Zwar wird auch hier pro benötigter kWh ein Arbeitspreis festgesetzt, doch anstatt des Grundpreises wird ein Leistungspreis festgelegt. Dieser Leistungspreis ist abhängig vom Lastgang, da er ebenfalls pro kWh eingehoben wird.
Um den Leistungspreis berechnen zu können, ist die Leistungsspitze maßgeblich. Das bedeutet, je höher die Leistungsspitze, desto höher ist das zu begleichende Netzentgelt.
Die Vorteile des RLM-Zähler für Unternehmen
Hat ein Unternehmen seinen Lastgang im Blick, kann es durch den RLM-Zähler beim Netzentgelt gespart werden. Der RLM-Zähler ermöglicht es, die Lastverschiebungen des Lastprofils zu beeinflussen, wodurch keine Lastspitzen auftreten.
Zudem ist der RLM-Zähler auch fernablesbar, wodurch das persönliche Ablesen des Zählers nicht mehr notwendig ist. Nicht zu vergessen, dass durch das Energiecontrolling der Verbrauch und die Lastspitzen identifiziert werden können.
SLP oder RLM - welcher Zähler eignet sich für wen?
Wie bereits erwähnt, werden Stromzähler nach dem Jahresverbrauch festgelegt und der Messstellenbetreiber baut nach diesem Verbrauch den geeigneten Stromzähler ein.
Die Anforderungen im Bereich der Messtechnik mit den zugehörigen RLM-Zählern sind enorm aufwendig, wodurch der Preis für diese Zähler höher ist. Aus diesem Grund wurde in der StromNZV eine Abwägung der Kosten und Nutzen vorgeschrieben. Daraus hat sich ergeben, dass bei einem Stromverbrauch bis zu 100.000 kWh jährlich die SLP-Zähler eingesetzt werden. Dies vereinfacht die Energiebilanzierung.
Daraus folgt, dass SLP-Zähler bei „kleinen“ Stromverbrauchern eingesetzt werden. Die RLM-Zähler hingegen bei Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh jährlich, teilweise auch mit Stromspeicher.
Der Wert 100.000 kWh ist jedoch nicht als endgültig zu bezeichnen, sondern besitzt eine gewisse Flexibilität. Besteht der Wunsch eines Stromabnehmers, schon bei einem Verbrauch von 70.000 kWh jährlich einen RLM-Zähler zu nutzen, ist dies möglich. Der Netzbetreiber ist in diesem Falle dafür zuständig, den Zähler zu wechseln.
Auch bei geringem Stromverbrauch kann ein RLM-Zähler sinnvoll sein
Stromverbraucher können heutzutage die gesetzte Verbrauchsgrenze, die bei 100.000 kWh liegt, infrage stellen. Die Kosten für das Messen haben sich verglichen mit den Stromkosten verringert. Aus diesem Grund wählen viele Haushalte bereits die Möglichkeit, einen RLM-Zähler montieren zu lassen.
Der Unterschied der Abrechnung bei den SLP- und RLM-Zählern
Der größte Unterschied zwischen dem SLP-Zähler und dem RLM-Zähler ist die Abrechnungsart. Bei einem SLP-Zähler erfolgt die Abrechnung einmal jährlich, nachdem der Zähler abgelesen wurde. Das bedeutet, die Stromrechnung wird einmal im Jahr ausgestellt und auf deren Basis die monatliche Abschlagszahlung festgelegt.
Bei einem RLM-Zähler hingegen erfolgt die Abrechnung monatlich. Der Stromabnehmer bezahlt daher nach der monatlichen Ablesung nur den Strom, den er in diesem Monat benötigt hat.
Ablesung und Übermittlung der Daten eines SLP-Zählers
Als Besitzer eines SLP-Zählers kann die jährliche Ablesung des Stromverbrauchs selbst durchgeführt werden. Mittlerweile ist es Gang und gäbe die Daten online an den Stromanbieter zu übermitteln. Die Vorgehensweise ist hier als relativ einfach zu bezeichnen.
Zum Beispiel wird die Webseite des Stromanbieters, in diesem Beispiel westnetz.de/zählerstand aufgerufen. Danach kann mit der Übermittlung der Daten begonnen werden. Eine Schritt für Schritt Anleitung wird von jedem Stromanbieter angeboten.