Die PV Anlage anmelden - so funktioniert die Registrierung

Eine PV-Anlage bietet einige Vorteile für ihren Besitzer. Zu diesen Vorteilen zählen die Reduzierung der Stromkosten, Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz und das Schonen der Umwelt. PV-Anlagenbesitzer haben jedoch auch einige Pflichten einzuhalten, wenn eine PV Anlage installiert wurde.

Zu diesen Pflichten zählt die Anmeldung PV Anlage bei der Bundesnetzagentur oder dem Netzbetreiber. Der folgende Beitrag informiert über die Vorgänge beim Anmelden der PV Anlage und worauf geachtet werden sollte.

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Die Pflicht der Photovoltaikanlagen-Anmeldung

In Deutschland besteht die Pflicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert und hat zwei Begründungen. In erster Linie wird durch eine Anmeldung sichergestellt, dass alle Sicherheitsstandards im Bereich der Installation eingehalten wurden. Des Weiteren ist durch die Anmeldung der Photovoltaikanlage die Steuerung des Angebotes der Solarenergie für die Netzbetreiber einfacher durchzuführen.

Wichtig: Eine Anmeldepflicht besteht auch dann, wenn kein Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird! Ausgenommen von der Anmeldung sind nur die sogenannten Inselanlagen. Bei einer Inselanlage besteht keine Möglichkeit, den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.

Wird die Anmeldung der Photovoltaikanlage nicht durchgeführt, muss damit gerechnet werden, dass eine Geldstrafe bis zu rund 50.000,--€ erhalten werden kann. Zudem kann der Anspruch auf die Einspeisevergütung wegfallen! **Eine Registrierung sollte daher niemals vernachlässigt werden. **

Die Registrierung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur

Besitzer einer PV Anlage haben also die Verpflichtung, die Anlage zu registrieren. Diese Registrierung hat bei der Bundesnetzagentur zu erfolgen. Für die Registrierung müssen die PV-Anlage-Stammdaten bekannt gegeben werden.

Die Registrierung ist einfach und unkompliziert online durchführbar. Die Stammdaten der PV Anlage können über das PV Meldeportal der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingegeben werden. Das Register PV System ist übersichtlich gestaltet und die Registrierung in kurzer Zeit erledigt.

Die Verpflichtung zur Registrierung ist im erneuerbaren Energien Gesetz geregelt und gilt für private Haushalte und auch Großproduzenten, die Solarstroms mit einer PV Anlage erzeugen. **Wird die PV Anlage nicht registriert, hat der PV-Anlagenbesitzer keinen Anspruch mehr auf die Einspeisungsvergütung als finanzielle Förderung.

Tipp: Es ist empfehlenswert, die Registrierung im Marktstammdatenregister gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen! Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Anlage jedoch schon 14 Tage vor der Inbetriebnahme registriert wird. Diese Registrierung erfolgt im Marktstammdatenregister als “geplante Inbetriebnahme”. Dadurch kann nicht auf die Registrierung vergessen werden und es entstehen keine Unannehmlichkeiten.

Was benötigt man zur Registrierung der Photovoltaikanlage

Die Registrierung der PV Anlage ist online schnell und einfach erledigt. Die folgenden Angaben werden bei der Anmeldung der Solaranlage bei der Bundesnetzagentur benötigt und sollten daher vorher zurechtgelegt werden.

Anmeldung PV Anlage Bundesnetzagentur:

  • den Standort bzw. die Adresse der PV Anlage
  • das Inbetriebnahmedatum
  • die Bruttoleistung der PV Anlage
  • der Neigungswinkel und die Ausrichtung des Daches
  • die Gesamtzahl der Solarmodule
  • falls ein Stromspeicher vorhanden ist Angaben zu diesem
  • Angaben zur Spannungsebene und dem Netzbetreiber
  • das PV-Anlage anmelden Netzbetreiber Formular
  • die Leistung des Wechselrichters

Muss die Erweiterung einer PV Anlage ebenfalls registriert werden?

Wird eine PV Anlage erweitert, so ist dies der Bundesnetzagentur ebenfalls zu melden. Der Grund hierfür ist, dass durch eine Erhöhung der Leistung auch mehr Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Wird nachträglich ein Stromspeicher installiert, so ist diese Maßnahme ebenfalls registrierungspflichtig.

Kommt es dazu, dass eine PV Anlage stillgelegt wird, ist eine Meldung an das Marktstammdatenregister ebenfalls notwendig. Der Grund hierfür ist, dass kein Strom mehr in das öffentliche Netz eingespeist wird.

  • Erweiterungen
  • zusätzliche Stromspeicher
  • Stilllegungen

Das Melden der PV Anlage beim Netzbetreiber

Wird nicht der komplette selbst erzeugte Strom verbraucht, so besteht die Möglichkeit den überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. **Dies ist der Grund, weswegen die PV Anlage bei dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden muss. **

Die erste Meldung beim Netzbetreiber sollte rund acht Wochen der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Der Netzbetreiber prüft danach in die PV Anlage netzverträglich ist. Die endgültige Meldung an den Netzbetreiber hat unmittelbar nach der Inbetriebnahme der PV Anlage zu erfolgen.

Für die Meldung werden das Inbetriebnahme-Protokoll und die Bundesnetzagentur-Bescheinigung benötigt. Das Inbetriebnahme-Protokoll wird durch den Installationsbetrieb ausgestellt. Die Bescheinigung der Bundesnetzagentur zum Anmelden der PV Anlage kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

Wichtig: Durch die Vereinfachung des Netzanschlussverfahrens, das durch das Solarpaket 1 verabschiedet wurde und für PV Anlagen bis zu 30 kWp Leistung gilt, ist die Anlage genehmigt, wenn keine Antwort innerhalb von einem Monat gegeben wird.

Wie findet man den zuständigen Netzbetreiber?

Der zuständige Netzbetreiber ist in vielen Regionen das zuständige Stadtwerk. Zudem besteht noch die Möglichkeit, den zuständigen Netzbetreiber auf der jährlichen Stromrechnung zu finden. Auf der Rechnung findet sich in der Regel der Name oder ein Code mit 13 Stellen. Dieser Code kann bei der Registrierung im Marktstammdatenregister zum PV Anlage anmelden eingegeben werden. Ist zum Beispiel das Westnetz der Netzbetreiber, so ist das Anmelden der PV-Anlage bei Westnetz erforderlich.

Der öffentliche Netzbetreiber ist zuständig für die technische Anbindung der lokalen PV-Anlagen und die Stromverteilung im regionalen Bereich. Des Weiteren übernimmt der Netzbetreiber den überschüssigen Solarstrom und bezahlt dafür die Einspeisungsvergütung an den Besitzer der PV Anlage.

Die PV Anlage beim Finanzamt anmelden

Neu installierte PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp müssen seit Januar 2023 beim Finanzamt gemeldet werden. Dadurch kann eine steuerliche Entlastung erhalten werden. Eine dieser Entlastungen ist der Wegfall der Umsatzsteuer beim Kauf einer PV Anlage und einem Stromspeicher. Ein weiterer Vorteil der entsteht ist, dass PV-Anlagenbesitzer keine Umsatzsteuer mehr auf den eigenen erzeugten und selber verbrauchten Solarstrom bezahlen müssen. Ein dritter und ebenfalls wichtiger Vorteil ist der Wegfall der Einkommensteuer für den Erhalt der Einspeisungsvergütung.

Die neuen steuerlichen Regelungen haben zur Folge, dass eine Finanzamtsmeldung unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr notwendig wird. Zu den Voraussetzungen zählt, dass die Kleinunternehmerregelung gewählt wird und das Unternehmen nur den Betrieb der PV Anlage betrifft. Die erhaltene Einspeisevergütung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, wobei keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zu leisten ist. Das PV Anlage anmelden Finanzamt ist ebenfalls sehr einfach gestaltet.

Wichtig: Dies sind nur allgemeine steuerliche Hinweise! Um die eigene steuerliche Situation richtig einschätzen zu können, ist es empfehlenswert einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Die Meldung der PV Anlage beim Gewerbeamt

**Ob eine PV Anlage beim Gewerbeamt anzumelden ist, ist abhängig vom Gewinn, der durch die Anlage erzielt wird. **Überschreitet der Gewinn € 24.500,- €, so sollte auf jeden Fall das Gewerbeamt kontaktiert werden. Solche Gewinne werden mit “normalen” PV Anlagen im privaten Bereich jedoch sehr selten erzielt.

Etwas anders sieht es hingegen bei PV Anlagen aus, die auf gewerblichen Gebäuden angebracht werden. Eine PV Anlage, die auf einem gewerblichen Gebäude installiert und in Betrieb genommen wird, muss in jedem Fall beim Gewerbeamt angemeldet werden! Hier spielt die Leistung der Anlage absolut keine Rolle! Zudem ist für die PV- Anlage Gewerbesteuer zu entrichten.

Fazit

Wie hier deutlich ersichtlich ist, ist das PV Anlage anmelden unbedingt notwendig. Das Anmeldeverfahren wurde jedoch enorm vereinfacht. Das Thema PV Anlage anmelden ohne Elektriker kommt immer wieder auf. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der installierende Elektriker. Dies ist mit wenigen Schritten erledigt. Die Inbetriebnahme muss jedoch durch einen Fachmann erfolgen.

Grund für die Erleichterung der Anmeldeverfahren ist das aus dem Jahr 2022 stammende Jahressteuergesetz. Dieses Gesetz hat einige steuerlich weitreichende Erleichterungen im Bereich der Photovoltaik mit sich gebracht.

Durch die Vereinfachung muss eine PV Anlage nur noch beim zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Installateurbetriebe übernehmen in vielen Fällen die Anmeldung für die neuen PV-Anlagen Besitzer. Durch das PV Register System ist die Selbstdurchführung der Registrierung jedoch äußerst einfach, wenn der Installateur die Anmeldung nicht durchführen sollte.

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