Die Kosten für eine Eigentümergemeinschaft bei der Ladestation fürs E-Auto
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen, um eine Ladestation in der Tiefgarage installieren zu können
- Die Ladestation Tiefgarage Eigentümergemeinschaft Kosten
- Wie hoch sind die entstehenden Kosten für eine Ladestation in der Tiefgarage?
- Wer trägt die Kosten für die Ladestation in der Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft?
- Ladestation Tiefgarage: Gesetzliche Vorschriften
- Fazit
E-Auto Besitzer benötigen Zugang zu einer Ladestation, um das Auto entsprechend zu laden. Eine Wallbox in der Garage oder auf einem Stellplatz ist hier eine durchaus praktische Lösung. Lebt man hingegen in einer Eigentümergemeinschaft und es gibt eine Tiefgarage, so kann die Installation einer Wallbox Probleme auslösen.
Als E-Auto-Besitzer hat man zwar Anspruch auf eine Ladestation, aber die entstehenden Kosten können nicht auf andere Miteigentümer automatisch aufgeteilt werden. Was bei der Errichtung einer Ladestation in der Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft für Kosten entstehen und was zu beachten ist, erläutern wir im Folgenden.
Um welche Immobilie handelt es sich?
Voraussetzungen, um eine Ladestation in der Tiefgarage installieren zu können
Lebt man in einer Eigentümergemeinschaft und es ist eine Tiefgarage vorhanden, müssen bei der Installation einer Wallbox einige wichtige Punkte bedacht und Voraussetzungen erfüllt werden.
In erster Linie ist die Zustimmung zur Installation einer Wallbox von den Miteigentümern einzuholen. Diese Zustimmung sollte in schriftlicher Form erfolgen, um spätere Unstimmigkeiten vermeiden zu können. Wurden alle wichtigen Faktoren geklärt, dann kann im nächsten Schritt eine Überprüfung der Stromkapazität und der Ladeinfrastruktur durchgeführt werden.
Die Überprüfung der Stromkapazität und Ladeinfrastruktur
Bevor eine Ladestation in der Tiefgarage installiert werden kann, muss festgestellt werden, ob das Hausstromnetz genügend Ladestrom zur Verfügung stellen kann, ohne überlastet zu werden. Dies ist in jedem Fall außerordentlich wichtig, auch falls mehrere oder zusätzliche Ladestationen installiert werden möchten.
Die Wahl der richtigen Wallbox und die Installation
Wurde das bestehende Stromnetz als geeignet bewertet oder eine Stromnetz Anpassung durchgeführt, so kann eine Wallbox gewählt und installiert werden. Hier stellt sich in den meisten Fällen die Frage “Welche Wallbox kann in der Tiefgarage verwendet werden?”.
Hier ist die Unterstützung eines Fachmannes außerordentlich empfehlenswert. Der Fachmann berät über die geeignete Ladestation, das Lastmanagement, Kosten und die Vorschriften im Bereich Brandschutz. Ein Fachmann kann nicht nur eine geeignete Wallbox empfehlen, sondern die Ladestation in der Tiefgarage auch fachgerecht unter Einhaltung aller Vorschriften installieren.
Die Ladestation Tiefgarage Eigentümergemeinschaft Kosten
Bei älteren Gebäuden einer Eigentümergemeinschaft kann die nachträgliche Installation von Ladestationen relativ teuer werden. In den meisten Fällen sind die elektrischen Stromleitungen nicht für die zusätzliche Belastung, die eine Ladestation entstehen lässt, ausgelegt.
Ist dies der Fall, so muss ein Fachmann eine zusätzliche Stromleitung für die Ladestation verlegen. Sind zusätzliche Erdarbeiten, Stemmarbeiten und die Installation von Stromzählern notwendig, steigen die Kosten für eine Ladestation fürs E-Auto Kosten rasch auf € 40.000,- oder sogar mehr. Beteiligen sich mehrere Eigentümer, so können diese Kosten aufgeteilt werden.
Wie hoch sind die entstehenden Kosten für eine Ladestation in der Tiefgarage?
Die Frage, wie hoch die genauen Kosten der Installation einer Ladestation Tiefgarage sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die entstehenden Kosten sind von einigen Faktoren abhängig. Während in neueren Gebäuden bereits die Installationen für Ladestationen bestehen, muss in älteren Gebäuden in den meisten Fällen eine neue Leitungsanlage installiert werden. Hier ist einer der Faktoren die Länge der Installationswege sowie die Art der Verlegung der Leitungen.
Besteht in dem Eigentümergemeinschaftsgebäude eine Photovoltaikanlage, kann diese zum Beispiel mit der Ladestation verbunden werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Photovoltaikanlage ausreichende Leistung aufweist. Ist dies der Fall, entstehen hier Kosten wie zum Beispiel die Stromleitungsverlegung, Zähleranschluss und weitere notwendige Maßnahmen. Die Solar Ladestation für ein E-Auto verursacht also situationsabhängige Kosten.
Ein Fachmann kann hier eine unabhängige Beratung bieten und auch über eine mögliche Förderung für eine Wallbox informieren!
Kosten der Wallbox
Wird eine Wallbox in einer Tiefgarage installiert, muss diese je nach Anwendung mit einigen Funktionen ausgestattet sein. So zum Beispiel benötigt die Ladestation in der Tiefgarage einen Zugangsschutz und ein Lastmanagement.
Diese zusätzlichen Funktionen erhöhen die Kosten der Wallbox ein wenig. Die durchschnittlichen Kosten liegen hier zwischen € 750,- und € 3.000,-. Die Kosten unterscheiden sich hier vom Hersteller und dem gewählten Modell. Wird die Ladestation in der Tiefgarage einer Eigentümergemeinschaft angebracht, können die Kosten geteilt werden, wenn mehrere Nutzer diese in Anspruch nehmen möchten.
Wer trägt die Kosten für die Ladestation in der Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft?
Diese Frage ist relativ einfach beantwortet. Der Eigentümer, der eine Ladestation installieren möchte, hat die Kosten zu tragen! Wird bei der Eigentümergemeinschaftsversammlung zur Installation einer Wallbox festgestellt, dass mehrere Eigentümer Interesse haben, können die entstehenden Kosten aufgeteilt werden. Die Aufteilung der Kosten hat unter den Eigentümern hierbei gleichmäßig zu erfolgen.
Hier gilt zudem: Nur wer sich an den Kosten für die E-Auto Ladestation beteiligt, hat das Recht, sein E-Auto in der Tiefgarage zu laden.
Tipp: In einigen Fällen kommt es in der Praxis vor, dass die zukünftigen Ladestationbesitzer behaupten, dass, wer sich nicht beteiligt, in späterer Folge keinen Zugriff erhalten kann. Diese Aussage sollte jedoch niemanden erschrecken! Laut gesetzlicher Sachlage kann sich jeder Eigentümer später dazu entscheiden, in dieses Projekt einzusteigen. Nachzüglern darf in Anspruch auf Teilhaberschaft nicht verweigert werden! Diese Teilhaberschaft muss jedoch finanziell abgegolten werden!
(Wohnungseigentums Gesetz Paragraph 21 Abs. 4)
Ladestation Tiefgarage: Gesetzliche Vorschriften
Seit dem 01.07.2023 gilt die von der Regierung beschlossene Vorschrift, dass Elektrofahrzeugbesitzer andere Wohnungseigentümer über die Installation einer Ladestation Tiefgarage informieren müssen. In einer Eigentümergemeinschaft ist es zusätzlich notwendig, die Zustimmung der Miteigentümer schriftlich einzuholen.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass alle Anforderungen wie zum Beispiel die Brandsicherheit und weitere eingehalten werden müssen. Miteigentümer dürfen eine Installation der Ladestation für Elektrofahrzeuge nicht ablehnen. Sie müssen sich auch nicht beteiligen, wenn sie diese nicht benötigen!
Gemeinsamer Einbau der Ladestation
Bei der Eigentümergemeinschaftsversammlung sollte der Einbau der Ladestation in jedem Fall genau besprochen werden. Selbst wenn einige Eigentümer kein Elektrofahrzeug besitzen, kann es in der Zukunft vielleicht dazu kommen. Derzeit steigt die Anzahl der Elektrofahrzeuge stetig, wodurch damit zu rechnen ist, dass andere Eigentümer in der Zukunft ebenfalls ein E-Auto besitzen werden.
Eigentümergemeinschaften sollten in jedem Fall vorausschauend planen, wenn es um eine Ladestation in der Tiefgarage geht. Bleibt es bei der Versammlung dabei, dass nur ein Eigentümer die Ladestation benötigt, so muss er die Kosten alleine tragen! Kommt es in späterer Folge dazu, dass weitere Eigentümer die Ladestation nutzen möchten, so haben sich diese an den Kosten der Installation zu beteiligen!
Abrechnung bei gemeinsamer Nutzung
Durch eine Ladestation für das Elektroauto in der Tiefgarage entstehen nicht nur Kosten bei der Installation. Das Laden des E-Auto lässt Kosten für Strom entstehen, die bezahlt werden müssen.
Eine Ladestation in einer Tiefgarage kann mit einem Messsystem ausgestattet werden, wodurch der Verbrauch und die entstehenden Kosten klar ersichtlich sind. Dadurch können die Stromkosten zugeordnet und vom Eigentümer beglichen werden. In späterer Folge können hier sogar weitere Nutzer hinzugefügt werden, um eine gerechte Aufteilung der Kosten durchführen zu können.
Sicherheit
Der Sicherheitsaspekt einer Ladestation in der Tiefgarage spielt bei der Frage der Installation ebenfalls eine wichtige Rolle. Hier ist der Faktor der Brandgefahr in einem Mehrfamilienhaus ein großer Faktor, der immer wieder Angst auslöst.
Es ist daher außerordentlich wichtig, alle Vorschriften im Bereich Brandschutz streng einzuhalten, um ein Risiko ausschließen zu können. In der Eigentümergemeinschaftsversammlung sollte in jedem Fall über diesen Punkt gesprochen werden.
Fazit
Jedes Mitglied einer Eigentümergemeinschaft hat ein Anrecht auf eine Ladestation in der gemeinsamen Tiefgarage. Die Kosten für die E-Auto Ladestation müssen von diesem Eigentümer selbst getragen werden. Das bedeutet, dass Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die keine Ladestation möchten, auch nicht bezahlen müssen!
In jedem Fall jedoch kann ein Mitglied in späterer Folge durch einen finanziellen Ausgleich der Kosten in die Nutzung einer Ladestation einsteigen! Für die Nutzung der Ladestation in der Tiefgarage sollten in jedem Fall verbindliche Regeln gemeinsam beschlossen und festgelegt werden. Dadurch können Unstimmigkeiten oder Streit vermieden werden.
Beteiligen sich mehrere oder sogar alle Eigentümer, so können die Kosten aufgeteilt werden und die Anteile reduzieren sich pro Eigentümer enorm.