Die Einspeisevergütung 2024 - das kommt auf uns zu
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Installiert man eine Photovoltaikanlage, kann man entweder den gesamten selbst erzeugten Solarstrom oder nur den nicht benötigten Anteil in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für diesen eingespeisten Strom erhält man eine Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung Solarstrom sowie die Abnahme sind im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt. Wie hoch die Einspeisevergütung 2024 ist und was es zu beachten gibt im folgenden Beitrag.
Um welche Immobilie handelt es sich?
Wissenswertes zur Einspeisungsvergütung mit Solaranlage?
Mit einer Photovoltaikanlage wird Strom erzeugt, der zum Teil selbst genutzt werden kann. Der selbst genutzte Strom wird als Eigenverbrauch bewertet. Nachdem eine Solaranlage den Großteil eines Tages Strom erzeugt, kommt es in den meisten Fällen und insbesondere in den Sommermonaten zu einem Stromüberschuss.
Dieser Stromüberschuss kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden und dafür erhalten Solaranlagenbesitzer eine Vergütung. Der örtliche Netzbetreiber bezahlt einen festgelegten Preis pro kW für den eingespeisten Strom. Diese Zahlung wird Einspeisevergütung genannt und ist durch das EEG geregelt.
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen ist eine staatliche Förderung und erhöht die Bereitschaft von Privathaushalten und Unternehmen, die Installation einer entsprechenden Anlage in Erwägung zu ziehen.
Durch die Einspeisungsvergütung für Strom kann mehr als 20 Jahre lang eine regelmäßige Einnahme durch eine Photovoltaikanlage erwartet werden. In diesem Zeitraum, meistens in kürzerer Zeit, spielen sich Anschaffungskosten zudem wieder ein. Die Selbstnutzung der hergestellten Energie lässt die eigene Stromrechnung im Vergleich zu vorher verschwindend gering wirken. Zusätzlich hierzu sind Einnahmen durch die Einspeisevergütung zu erwarten.
Beeinflusst wird die Vergütung von einigen Faktoren:
Zum ersten spielen die Sonnentage, die Größe und Ausrichtung sowie die Sonneneinstrahlung eine tragende Rolle. Also wo, wie lange, mit welcher Intensität und in welchem Winkel die Sonne auf die Anlage trifft. Dies gestaltet sich regional und saisonal unterschiedlich und muss individuell berechnet werden. Davon und von der Größe der Anlage hängt die erbrachte Leistung ab.
Außerdem kommt es darauf an, wie viel Strom selbst genutzt wird und welche Menge übrig bleibt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Nach Berücksichtigung dieser Faktoren lässt sich genauer errechnen, mit welcher Einspeisevergütung man rechnen kann. Da die Anzahl der Sonnentage und der Sonnenstunden nicht für das gesamte Jahr vorausgesehen werden kann, müssen an dieser Stelle Schätzungen angestellt werden. Lassen Sie sich hierzu genauer beraten, denn die ausgebildeten Fachkräfte haben eine ausgezeichnete Expertise und können relativ genaue Beispielrechnungen für Ihre individuelle Situation erbringen.
Die Einspeisungsvergütung kann auch für PV-Balkonkraftwerke in Anspruch genommen werden. Die Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk weist in der Höhe der Vergütung keine Unterschiede auf. Auch hier zählt die kWp des PV-Balkonkraftwerkes.
Wie hoch ist die Einspeisungsvergütung 2024?
Generell gilt, dass die Einspeisungsvergütung für Solaranlagen 20 Jahre lang garantiert wird.
Die Höhe der Vergütung ist abhängig von:
- dem Zeitpunkt, an dem die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird
- der Art der Photovoltaikanlage oder auch der Einspeisung, Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
- der maximalen Leistung der Photovoltaikanlage in kWp
Wird zum Beispiel die Volleinspeisung gewählt, dann fließt jede erzeugte kWh Strom in das öffentliche Stromnetz. Dadurch kommt es zu keinem Eigenverbrauch und die Einspeisevergütung für Strom ist höher angesetzt.
Wird hingegen die Überschuss-Einspeisung gewählt, so kann der selbst erzeugte Solarstrom selbst genutzt werden. Dadurch entfallen die Stromkosten an den öffentlichen Netzbetreiber zu großen Teilen und es kann Geld gespart werden. In diesem Fall ist die Einspeisevergütung für den Strom niedriger angesetzt.
Folgende Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen gelten für das Jahr 2024
Für die Vergütungssätze gilt, dass eine Photovoltaikanlage zwischen 01.02. und 31.07.2024 installiert und in Betrieb genommen wird. Bei neuen Photovoltaikanlagen verringert sich alle 6 Monate die Höhe der Solar Einspeisevergütung um ein Prozent zum vorherigen Wert. Die nächste Veränderung erfolgt hier am 24.08.2024!
Einspeisevergütung 2024 mit Eigenverbrauch für Photovoltaikanlagen
Bei der Einspeisungsvergütung ab 100 kWp bis zu 1000 kWp ist die Einspeisevergütung niedriger, da dies unter Direktvermarktung fällt. Hier wird eine Einspeisevergütung Strom in der Regel zwischen 11,19 Cent und 8,02 Cent pro kWh vergütet. Hingegen liegt die Höhe der Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung bei 6,14 Cent pro kWh im Jahr 2024.
Leistung der PV Anlage in kWp | Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch |
---|---|
bis zu 10kWp | 8,11 Cent/kWh |
über 10 kWp bis gesamt 40 kWp | 7,03 Cent/kWh |
über 40 kWp bis gesamt 100 kWp | 5,74 Cent/kWh |
Einspeisevergütung 2024 ohne Eigenverbrauch für Photovoltaikanlagen
Leistung der PV Anlage in kWp | Einspeisungsvergütung bei Volleinspeisung |
---|---|
bis 10 kWp | 12,87 Cent/kWh |
über 10 kWp bis zu gesamt 100 kWp | 10,79 Cent/kWh |
Photovoltaikanlagen, die über 10 kWp erzeugen, werden bei den Vergütungssätzen anteilig unterschiedliche Leistungsanteile angerechnet. So zum Beispiel, wenn eine 15 kWp PV Anlage mit Volleinspeisung installiert wird, erhält man für die ersten 10 kWp 12,87 Cent/kWh. Für die nächsten 5 kWp werden 10,79 Cent bezahlt.
Zusammenfassend ergibt sich danach:
(10 kwp x 12,87 Cent/kWh+ 5 kWp x 10,79 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 12,97 Cent/kWh
Überblick über die Einspeisevergütung 2024 der gängigsten PV-Angengrößen
Leistung der PV-Anlage | mit Überschusseinspeisung | mit Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,11 Cent pro kWh | 12,87 Cent pro kWh |
15 kWp | 7,75 Cent pro kWh | 12,17 Cent pro kWh |
20 kWp | 7,57 Cent pro kWh | 11,83 Cent pro kWh |
30 kWp | 7,39 Cent pro kWh | 11,48 Cent pro kWh |
Laut Paragrafen 48 Abs. 2, 49 und 53 EEG 2023 vom 12.01.2024 gilt dies für PV-Anlagen, die zwischen dem 01.02.2024 und 31.07.2024 in Betrieb gehen.
Besteht eine Zeitspanne für die Einspeisungsvergütung?
Grundsätzlich gilt zu sagen, dass ab dem Moment der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage die jeweilige Einspeisungsvergütung für den Solarstrom durch die Höhe der jeweiligen Einspeisung festgelegt wird. Der an diesem Zeitpunkt geltende Satz der Einspeisevergütung für Strom wird danach für 20 Jahre garantiert und verändert sich nicht.
Es zählt hierfür nicht das Jahr der Inbetriebnahme (laufendes Jahr), sondern Fristbeginn ist der nächste Jahreswechsel. Dadurch kann gesagt werden, dass diese Frist sogar länger als diese 20 Jahre garantiert ist.
Ein Beispiel hierzu: Eine PV Anlage mit 9 kWp wird im Februar 2024 installiert und in Betrieb genommen. Die Überschusseinspeisung wurde mit Eigenverbrauch gemeldet. Die PV Einspeisevergütung beträgt zu diesem Zeitpunkt 8,11 Cent pro kWh. Für die 20-jährige Laufzeit der Vereinbarung wird das Jahr 2024 nicht gezahlt. Die Garantie für die Einspeisevergütung PV beginnt mit Anfang 2025 und gilt dann entsprechend bis Ende des Jahres 2044. Die Monate März bis Dezember des Installationsjahres werden zusätzlich zu diesem Zeitraum dazugerechnet.
Einspeisevergütung beantragen, was ist zu beachten?
Um eine Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Besitzer einer entsprechenden Anlage die Einspeisevergütung beantragen. Dieser Schritt muss unbedingt vor der Montage erfolgen, damit dies auch genehmigt wird. Mit der Beantragung selbst ist jedoch der Startschuss für die Installation und Inbetriebnahme nicht gegeben.
Der Netzbetreiber hat an dieser Stelle die Berechtigung, die PV-Anlage zu überprüfen, um die Netzverträglichkeit feststellen zu können. Die Freigabe des Netzbetreibers kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen und erst danach kann die Installation durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Einspeisevergütung Balkonkraftwerk.
Ist für die Einspeisungsvergütung Steuer zu bezahlen?
Privatpersonen sowie kleine Unternehmen müssen übrigens keine Einspeisevergütung Steuer bezahlen, das bedeutet, dass die Einspeisevergütung steuerfrei ist. Handelt es sich jedoch um eine Einspeisevergütung von PV-Anlagen über 100 kWp von Gewerbetreibenden, so ist die Umsatzsteuer von 19 Prozent in der Kategorie Einspeisevergütung Gewerbe zu bezahlen.