Abschreibung PV-Anlage was gilt es zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
- Was gilt es bei der Abschreibung Solaranlage bis 30 kWp für Privatpersonen zu beachten?
- Was bringt eine Abschreibung der Photovoltaikanlage?
- Welche Kosten können bei der Abschreibung Photovoltaikanlage abgeschrieben werden?
- Wie lange kann eine Abschreibung PV Anlage durchgeführt werden?
- Die Möglichkeiten der Abschreibung PV Anlage
- Fazit
Die Anzahl der Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern steigt stetig. PV-Anlagen bieten die Möglichkeit, aus Sonnenenergie Strom zu erzeugen. Dadurch wird man unabhängig von Netzbetreibern und stetig steigenden Stromkosten und schützt zudem die Umwelt.
Die Kosten einer PV-Anlage bei der Anschaffung sind als relativ hoch zu bezeichnen, jedoch können diese Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Durch eine Abschreibung der PV Anlage können Steuern gespart werden. Welche Möglichkeiten zum Steuersparen für Privatpersonen oder Unternehmen bestehen, wird hier kurz aufgezeigt.
Um welche Immobilie handelt es sich?
Was gilt es bei der Abschreibung Solaranlage bis 30 kWp für Privatpersonen zu beachten?
Durch das seit 1. Januar 2023 geltende neue Erneuerbare-Energien-Gesetz haben sich für PV-Anlagen bis zu 30 kWp einige Änderungen ergeben. Diese Änderungen betreffen jedoch nur PV-Anlagen, die seit diesem Datum in Betrieb gegangen sind. Für alle anderen PV-Anlagen werden die bisherigen steuerlichen Regelungen angewandt.
Durch das neue EEG (Energie Effizienz Gesetz) können Privatpersonen mit bis zu 30 kWp PV Anlagen, egal ob mit Stromspeicher oder ohne, keine Solaranlagen Abschreibung mehr durchführen. Weist eine PV Anlage über 30 kWp auf, können die folgenden Möglichkeiten der Abschreibung der PV Anlage genutzt werden, um die steuerliche Belastung reduzieren zu können.
Achtung: Nach dem neuen EEG muss bei der Anschaffung und Installation von PV Anlagen und zugehörigen Stromspeichern keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden! Dies gilt jedoch nur für PV-Anlagen, die auf Wohnhäusern und deren Nebengebäuden montiert werden. Zudem muss der Käufer der PV-Anlage auch der zukünftige Betreiber der Anlage sein. Nicht zu vergessen der Wegfall der Einkommens- und Umsatzsteuer beim Erhalt der Einspeisungsvergütung bei der Überschusseinspeisung in das öffentliche Stromnetz.
Die neue gesetzliche Regelung für alle PV-Anlagenbesitzer: Egal wann die Montage und Inbetriebnahme erfolgt sind, muss ab dem 1. Januar 2023 keine Einkommensteuer für den Eigenverbrauch an Solarstrom bezahlt werden! Dieser ist ab dem genannten Datum steuerfrei!
Was bringt eine Abschreibung der Photovoltaikanlage?
Für alle PV-Anlagen-Besitzer einer PV-Anlage über 30 kWp gilt die Möglichkeit der Abschreibung PV Anlage. Nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen haben dadurch die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage Abschreibung durchzuführen. Am Ende jedes Jahres wird der erwirtschaftete Ertrag bzw. das Jahreseinkommen versteuert. Durch die Abschreibung der PV Anlage, genau genommen der Anschaffungskosten, kann der steuerliche Betrag reduziert werden. Dies bietet Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, Steuern sparen zu können.
Bei Unternehmen wirkt sich die Abschreibung der Solaranlage auf die Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommenssteuer aus. Privatpersonen hingegen bezahlen weniger Einkommensteuer. Durch den Abzug der Investition kann ein steuerlicher Vorteil entstehen, mit dem die geplante Investition finanziert werden kann.
Welche Kosten können bei der Abschreibung Photovoltaikanlage abgeschrieben werden?
Zu den Abschreibungsmöglichkeiten zählen die Anschaffungskosten einer PV Anlage. Doch welche Kosten werden der Anschaffung der PV-Anlage zugeordnet?
Hierzu gehören:
- Planung
- Genehmigung, Gutachten, Beratung
- Montage und Installation
- PV-Module
- Wechselrichter
- Stromspeicher
- Zubehör wie zum Beispiel
- · Kabel
- · Sicherungen
- · Schalter
- · Zähler
- · Stromspeicher
- · Wallbox und mehr
Wie lange kann eine Abschreibung PV Anlage durchgeführt werden?
Die Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen wird mit circa 20 Jahren festgelegt. Das bedeutet für PV Anlagen Besitzer, dass die PV Anlage bis zu diesen festgelegten 20 Jahren abgeschrieben werden kann. Es gilt jedoch bei der Abschreibung der Solaranlage zu beachten, dass für die Abnutzung der Anlage 5 Prozent oder ein Zwanzigstel jährlich beträgt.
Ein Beispiel hierzu:
Eine 10 kWp Photovoltaikanlage weist in der Anschaffung Kosten von 15.000,-€ auf. Wird eine lineare Abschreibung durchgeführt, so können jedes Jahr 5 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. In diesem Fall handelt es sich um 750,-€, die bei der Abschreibung berücksichtigt werden.
Wird hingegen eine Sonderabschreibung durchgeführt, kann die PV Anlage über 5 Jahre abgeschrieben werden. Für die steuerliche Behandlung werden jedoch nur 20 Prozent der entstandenen Anschaffungskosten berücksichtigt. Wie die 20 Prozent auf die folgenden 5 Jahre aufgeteilt werden, bleibt dem PV Anlagen Besitzer selbst überlassen.
Die Möglichkeiten der Abschreibung PV Anlage
Wurde oder wird eine Anschaffung einer PV-Anlage mit über 30 kWp vor dem Jahr 2023 angeschafft oder soll angeschafft werden, so bestehen mehrere Möglichkeiten der Abschreibung. Eine Möglichkeit ist die Abschreibung der Solaranlage linear mittels AfA Tabelle. Vor dem Kauf besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Investitionsabzugsbetrag zu nutzen. Eine weitere Möglichkeit ist die Wahl der Sonderabschreibung der PV Anlage.
Diese drei Möglichkeiten werden im Folgenden näher erklärt, um leichter eine Entscheidung treffen zu können.
Die lineare Abschreibung PV Anlage
Die lineare Abschreibung der Solaranlage kann von Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden. Um diese Variante der Solaranlagen-Abschreibung durchführen zu können, ist die Tabelle der AfA ausschlaggebend. In dieser Tabelle wird die Dauer der Nutzung einer PV Anlage auf 20 Jahre festgelegt, wodurch die Anschaffungskosten 20 Jahre abgeschrieben werden können.
In dieser Variante bedeutet linear, dass die Abschreibungshöhe immer gleich bleibt. Daraus ergibt sich, dass die PV Anlage nach der angenommenen Nutzungsdauer von 20 Jahren zu 100 Prozent abgeschrieben wurde. Nimmt man das vorherige Beispiel, könnten jährlich 750,-€ auf die Dauer von 20 Jahren abgeschrieben werden.
Zu beachten gilt hier, dass bei der Photovoltaikanlagen-Abschreibung der Inbetriebnahme Monat und nicht nur das Jahr ausschlaggebend ist. Wurde eine PV-Anlage zum Beispiel im März 2024 installiert und in Betrieb genommen, so können für 2024 nur zehn Zwölftel der Summe der Abschreibung abgeschrieben werden.
Den Investitionsabzugsbetrag nutzen
Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Investition bereits drei Jahre im Vorhinein steuerlich beim Finanzamt geltend machen zu können. Das bedeutet für Unternehmen, dass rund 50 Prozent der Kosten der Anschaffung schon im Jahr der Planung der PV Anlage abgeschrieben werden kann.
Um später keine Rückzahlung an das Finanzamt durchführen zu müssen muss hierbei auf folgendes geachtet werden:
- im Jahr der Anschaffung der PV Anlage und im folgenden Jahr muss für PV Anlage zu 90 Prozent im Unternehmen genutzt werden
- innerhalb von drei Jahren muss die beim Finanzamt gemeldete Investition erfolgen
Tipp: Privatpersonen haben ebenfalls die Möglichkeit, die Variante Investitionsabzugsbetrag zu nutzen! Wird der erzeugte Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist, so gilt man als Unternehmer. Wird ein Teil des erzeugten Solarstroms selbst genutzt, so gilt dieser private Eigenbedarf als Sachentnahme beim Finanzamt.
Die Sonderabschreibung der PV Anlage durch Unternehmen
Diese dritte Möglichkeit ist für kleine bis mittlere Unternehmen interessant. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, innerhalb von 5 Jahren 20 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben zu können.
Die verfügbaren 20 Prozent können vom Anlagenbesitzer selbst frei auf 5 Jahre festgelegt werden. So kann zum Beispiel der gesamte Anschaffungsbetrag im Anschaffungsjahr angegeben werden oder Teil für Teil. Hier gilt es die steuerliche Situation zu beachten. Der Vorteil hierbei ist, dass die Abschreibung der Solaranlage auf ein Jahr gelegt werden kann, in dem die Steuerlast sehr hoch sein wird. Daraus folgt, dass die Steuerlast, für Abgabe an das Finanzamt, reduziert wird. Privatpersonen steht diese Möglichkeit der Abschreibung PV Anlage nicht zur Verfügung!
Fazit
Die Abschreibung einer PV Anlage macht es möglich, die steuerliche Last reduzieren zu können. Durch die Veränderung der gesetzlichen Lage im Jahr 2023 besteht für Privatpersonen, die eine PV-Anlage unter 30 kWp betreiben, keine Abschreibungsmöglichkeit mehr.
Privatpersonen haben durch diese Veränderung jedoch andere steuerliche Vorteile erhalten. So ist die Einkommensteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohnhäusern und bis zu 15 kWp in einer Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses entfallen.
Ein zusätzlicher Vorteil ist der Wegfall der Umsatzsteuer bei der Anschaffung und Installation einer neuen Photovoltaikanlage. Käufer und Betreiber von Photovoltaikanlagen über 30 kWp können jedoch weiterhin eine Abschreibung der PV Anlage durchführen und davon profitieren.